Micron Auspuff!!
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Micron Auspuff!!
So da hier ja viele Spezialisten sich tummeln mal ne Frage !!
Ich habe auf der Rd eine Micron Auspuffanlage drann und gehe nächste Woche zum Tüv um die Rd dann Endlich zu zu Lassen!!
Die Eintragung ist nicht das Problem habe da meine Quelle !!
Aber wenn ich mit dem Ding auf der Strasse unterwegs bin und ich in die geliebten Kontrollen rein komme meint ihr das gibt Probleme ??
Ist ja doch etwas laut !!
Habe leider nur den Linken Originalauspuff, einen rechten bezahlbaren Auspuff habe ich leider noch nicht gefunden !
Auf den Töpfen steht Yamaha 31 K 14721 !!
Ich hänge mal 2 Bilder dazu !!!
Ich habe auf der Rd eine Micron Auspuffanlage drann und gehe nächste Woche zum Tüv um die Rd dann Endlich zu zu Lassen!!
Die Eintragung ist nicht das Problem habe da meine Quelle !!
Aber wenn ich mit dem Ding auf der Strasse unterwegs bin und ich in die geliebten Kontrollen rein komme meint ihr das gibt Probleme ??
Ist ja doch etwas laut !!
Habe leider nur den Linken Originalauspuff, einen rechten bezahlbaren Auspuff habe ich leider noch nicht gefunden !
Auf den Töpfen steht Yamaha 31 K 14721 !!
Ich hänge mal 2 Bilder dazu !!!
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- Auspuff01
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Die StVO behindert meinen Fahrstiel 

- THOMAS
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Wenn das Zeug`s korrekt eingetragen wurde, warum soll`s dann Probleme geben???
Gruss Thomas
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[*img]http://img99.imageshack.us/img99/297/p10100043ip4.jpg[/img*]
Büssing - Waffenschmiede Braunschweig
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Hmmm, wenn es bei einer Polizeikontrolle Probleme gibt
weil der Auspuff angeblich zu laut ist, obwohl er eingetragen
ist, wird man in der Regel zum TÜV geschickt wo die Lautstärke
dann nochmal gemessen wird. Ein Bekannter hatte auch dieses
Problem mit einer "Brülltüte" auf einer R6, er ist dann zu dem
Prüfer der die Anlage eingetragen hat und bat um Klarstellung.
Nach Durchsicht des polizeilichen Schreibens nahm er einen
Stempel drückte ihn mit den Worten drauf: "Die sollten sich um
die wichtigen Sachen im Straßenverkehr kümmern. - Das was
ich eingetragen habe ist OK !"
VG BBH
weil der Auspuff angeblich zu laut ist, obwohl er eingetragen
ist, wird man in der Regel zum TÜV geschickt wo die Lautstärke
dann nochmal gemessen wird. Ein Bekannter hatte auch dieses
Problem mit einer "Brülltüte" auf einer R6, er ist dann zu dem
Prüfer der die Anlage eingetragen hat und bat um Klarstellung.
Nach Durchsicht des polizeilichen Schreibens nahm er einen
Stempel drückte ihn mit den Worten drauf: "Die sollten sich um
die wichtigen Sachen im Straßenverkehr kümmern. - Das was
ich eingetragen habe ist OK !"

VG BBH
RD350LC - leider verkauft,
MT-09 RN29 - total begeistert !
aber einmal 2T-Fan, bleibt 2T-Fan.
MT-09 RN29 - total begeistert !
aber einmal 2T-Fan, bleibt 2T-Fan.

Hallo,
die Problematik existiert trotzdem.
Wenn ich in eine Polizeikontrolle komme, muss das Teil bei:
- halber Nenndrehzahl
- im 45°-Winkel
- 1m vom Auspuff entfernt
- auf Höhe des Puffs gemessen
unterhalb des maximal zulässigen Stnadgeräusches, welches eingetragen ist, liegen. (Messtoleranzen beachten)
Ist dem nicht so, hat man irgendeine Form von Stress / Aufwand.
Also einfach mal beim Dekra auf den Hof fahren (z. B. bei einer der vielen Veranstaltungen vom Typ "Tag der offenen Tür") und nachmessen lassen. Geht ja sehr fix.
Für die in Berlin wohnenden, kann ich bei Interesse mal ein geeichtes Gerät zum nächsten Treffen mitbringen.
Der Polizist vergleicht nur:
Sollwert - Istwert.
Wo man da ansetzen kann, sollte somit klar sein
Grüße!
PS: Achtet auch auf weitere Geräuschquellen, es ist nicht immer der Auspuff. Oft ist ein schepperndes Kennzeichen oder sonst etwas "loses" das, was die Grenzwertüberschreitung verursacht.
die Problematik existiert trotzdem.
Wenn ich in eine Polizeikontrolle komme, muss das Teil bei:
- halber Nenndrehzahl
- im 45°-Winkel
- 1m vom Auspuff entfernt
- auf Höhe des Puffs gemessen
unterhalb des maximal zulässigen Stnadgeräusches, welches eingetragen ist, liegen. (Messtoleranzen beachten)
Ist dem nicht so, hat man irgendeine Form von Stress / Aufwand.
Also einfach mal beim Dekra auf den Hof fahren (z. B. bei einer der vielen Veranstaltungen vom Typ "Tag der offenen Tür") und nachmessen lassen. Geht ja sehr fix.
Für die in Berlin wohnenden, kann ich bei Interesse mal ein geeichtes Gerät zum nächsten Treffen mitbringen.
Der Polizist vergleicht nur:
Sollwert - Istwert.
Wo man da ansetzen kann, sollte somit klar sein

Grüße!
PS: Achtet auch auf weitere Geräuschquellen, es ist nicht immer der Auspuff. Oft ist ein schepperndes Kennzeichen oder sonst etwas "loses" das, was die Grenzwertüberschreitung verursacht.
Hallo,
auch wenn man mit den (meinen etwas anderen) Micron kaum anfahren kann, die originalen Dinger hab ich trotzdem nicht ausgehalten ^^
Mit den Micron ist das bei mir jedenfalls "digital" (richtig) Leistung, oder keine Leistung
Die sind schon geil die Dinger!
So als Tipp:
Mit Boyesen wird der Effekt etwas gemildert, untenrum geht wenigstens etwas mehr.
Dann gewagt mager bedüsen (bei mir (4L1) 165 HD)
Auslass etwas ...
und schon läuft das Teil ordentlich!
Grüße!
auch wenn man mit den (meinen etwas anderen) Micron kaum anfahren kann, die originalen Dinger hab ich trotzdem nicht ausgehalten ^^
Mit den Micron ist das bei mir jedenfalls "digital" (richtig) Leistung, oder keine Leistung

Die sind schon geil die Dinger!
So als Tipp:
Mit Boyesen wird der Effekt etwas gemildert, untenrum geht wenigstens etwas mehr.
Dann gewagt mager bedüsen (bei mir (4L1) 165 HD)
Auslass etwas ...
und schon läuft das Teil ordentlich!
Grüße!
Das mit Abstand und Winkel kommt auf`s Baujahr an. Eine alte AC aus den 70ern muss normalerweise in 7m Abstand zum Standgeräusch axial gemessen werden. Wenn sie auf 0,5m/45° erfasst wird, gilt ein Korrekturwert von 21dB zum eingetragenen Standgeräusch, zuzüglich 5dB Toleranz, also +26dB(A). Aber so alte Kisten misst eh` keiner, das haben mir diverse Polizisten aus dem Bekanntenkreis versichert; viel zu umständlich und vor allem: Anfechtbar.Benway hat geschrieben:
Wenn ich in eine Polizeikontrolle komme, muss das Teil bei:
- halber Nenndrehzahl
- im 45°-Winkel
- 1m vom Auspuff entfernt
- auf Höhe des Puffs gemessen
unterhalb des maximal zulässigen Stnadgeräusches, welches eingetragen ist, liegen. (Messtoleranzen beachten)
Als Toleranz gilt bei der "aktuellen" 0,5m/45°/halbe Nenndrehzahl-Messung bei Polizeikontrollen 5dB. Meine 1WW mit eingetragenen 96dB dürfte also gerade noch 101dB drücken, um die polizeiliche Messung zu bestehen. Und die hat sie bei 5000U/min ziemlich sicher nicht. Ausserdem dürfen keine reflektierenden Flächen in der Nähe sein (Hauswände etc.).
Hier ein schöner Überblick:
http://www.kreidler-museum.de/forum/sta ... essung.pdf
Vor EZ1981 hat man eh Narrenfreiheit.
Grüße,
Rüdi