Abgasuntersucheung bei 1WW Erstzulassung 1990 notwendig?

"Du hast ein akutes Problem und weisst nicht weiter? Hier kannst Du Deine Fragen
stellen. Lösung parat? Super - jeder erfolgversprechende Vorschlag ist
willkommen!"

Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)

Benutzeravatar
Kilroy
Site Admin
Beiträge: 8820
Registriert: So 20. Jun 2010, 12:03
Wohnort: Mönchengladbach
Germany

Beitrag von Kilroy »

Wenn die Briefkopie als Nachweis gilt, muss doch nicht mehr die Umsetzung und Ausführung geprüft werden.
Das sehe ich hier ein wenig anders, Georg. Umbauten sind immer individuell. Wird zb. eine SZR Schwinge in einen 31K-Rahmen eingebaut, so heisst das ja nicht, dass die Umsetzung/Ausführung immer gleich ist. Deshalb ist da sicher eine Einzelabnahme durchzuführen. Dass es aber grundsätzlich möglich ist einen solchen Umbau durczuführen kann man mit einem anderen Brief belegen.

Aber darum geht es hier ja nicht, sondern um den Satz mit dem ... "Gilt bezgl. §47 Abs. 7 bzw. 8 STVZO als vor dem 1.1.89 erstmals in den Verkehr gebracht..."
Und da bin ich schon der Meinung, dass der Satz genau das bedeutet was darin steht. Bei Prüfstellen die trotzdem die AU machen wollen sehe ich das auch wie viele von euch als Abzocke an.

Gruß Uwe
Mit einem Gruß aus dem Westen
*** Ein richtiges Motorrad braucht nur 2 Ventile. Eins am Vorder- und eins am Hinterrad. ***

Bild
Benutzeravatar
georg_horn
Beiträge: 3101
Registriert: Do 21. Sep 2006, 14:37
Wohnort: Koblenz
Kontaktdaten:
Germany

Beitrag von georg_horn »

Holli, niemand geht sich in die Haare, aber mich regt genau das was du einen Satz vorher gesagt hast, furchtbar auf. Da hat jemand ein kleines Fürzchen Macht, er darf doch tatsächlich gucken ob das Abgas der Moppeds nicht zuviel stinkt, was eigentlich ein völlig belangloser Käse ist, und schon fängt er an die zu missbrauchen.
Wenn der Zusatz "gilt vor dem 1.1.1989 erstmals zugelassen" fehlt ... muss !!! er die ASU machen
Das ist klar, es geht aber um selbstgefällige Tüv-Könige die das auch machen wollen wenn es nicht erforderlich ist, sprich wenn die Eintragung _vorhanden_ ist.

Wenn wir was verbocken wird das gnadenlos verfolgt, wenn wir nur 5 EUR bezahlen sollen wegen flasch parken wird das gnadenlos eingetrieben mit Zinsen und Vollstreckungskosten, wenn wir die Steuer zu spät bezahlen gibts gleich Verzugszinsen, bucht die Stadt aber zu viel ab oder kassiert der Tüv zu unrecht für eine Dienstleistung die man garnicht braucht, gibts goarnix.

Eigentlich sollten alle die in der Vergangenheit trotz dieser Eintragung eine AU gemacht bekamen, das Geld dafür zurückfordern.

Gruss,
Georg
Gruss,
Georg

Fahrt so schnell ihr könnt, so lange ihr noch könnt!
(Uli Peil im XJ-Forum)
Benutzeravatar
StVOnix
Beiträge: 8393
Registriert: Mi 21. Mär 2007, 21:50
Wohnort: 26676 Barßel

Beitrag von StVOnix »

Ich glaube gar nicht, dass das Abzocke ist. Das ist einfach Ahnungslosigkeit.
Man darf ja nicht vergessen, dass die AU (früher ASU) schon 25 Jahre alt ist. Zu der Zeit haben die meisten Prüfer noch die Schulbank gedrückt.

Gruß
Rene
moin

[font=Comic Sans MS]Das Leben ist wie eine Ketchupflasche - erst kommt nichts und dann alles auf einmal.[/font]
Benutzeravatar
georg_horn
Beiträge: 3101
Registriert: Do 21. Sep 2006, 14:37
Wohnort: Koblenz
Kontaktdaten:
Germany

Beitrag von georg_horn »

Das wäre ja noch schlimmer. Keine Ahnung haben aber aus Eitelkeit, weil man das nicht zugeben kann, gültige Eintragungen ignorieren. Was kömmt als nächstes? Vor 25 Jahren gabs nur vorne 3,5 Zoll und hinten 4 Zoll Reifen, der 150er der da drauf ist ist verboten und ob der eingetragen ist oder nicht interessiert mich nicht?

Gruss,
Georg
Gruss,
Georg

Fahrt so schnell ihr könnt, so lange ihr noch könnt!
(Uli Peil im XJ-Forum)
Benutzeravatar
RDThorsten
Beiträge: 8078
Registriert: Mi 6. Nov 2002, 01:00
Wohnort: 26160 Bad Zwischenahn 42,3 km bis zur Nordsee

Beitrag von RDThorsten »

Das liegt wohl in erster Linie daran, dass keiner der Jungs mehr richtige Eier in der Hose hat und mal Verantwortung zeigt um eine klare Entscheidung zu fällen.

Könnte ja sein, dass das nicht korrekt war und eventuell gibt es da ja mal von ober was drauf....

Die Spacken waren früher aber auch schon so empfindlich:

If it isn`t smokin it`s broken!

Bild


Bild
Eddi
Beiträge: 369
Registriert: Mi 8. Sep 2010, 17:37
Wohnort: Essen, Oldenburg

Beitrag von Eddi »

so ich habe von Yamaha folgende Antwort erhalten:

da ihre RD350 nicht durch Yamaha Motor Deutschland importiert wurde, liegt für diese keine Ausnahmegenehmigung für eine Zulassung für vor dem 01.01.1989 vor.

Es tut uns leid keine positivere Aussage treffen zu können.

Mit freundlichen Grüßen


Es scheint eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, ist nicht mal so einfach.

Gruss Eddi
Motorradfahren eine Formel mit 2 Takten RD
Benutzeravatar
jm926
Beiträge: 814
Registriert: Mo 28. Mai 2012, 10:10
Wohnort: Nürnberg

Beitrag von jm926 »

Hallo Eddi,

ging mir genauso.
Habe dann bei einer anderen Prüfstelle einen verständigen Prüfer gefunden.
Er fährt selbst Motorrad!
Ich konnte ihn überzeugen, dass das tatsächliche Bj. und die EZ nicht stimmen können.
Er hat den Rüssel einfach daneben gehalten und einen fiktiven Wert eingetragen.
Such halt eine andere Prüfstelle und rede erst mal mit dem Prüfer ob er eine Lösung sieht.
Gruß Günter

Frei statt Bayern!!
Gixxer05
Beiträge: 27
Registriert: Mi 3. Jul 2013, 13:10
Wohnort: Maria-City (Marpingen)

Beitrag von Gixxer05 »

Hmm, der Satz " Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotoren (z.B. Diesel) sind von der Untersuchungspflicht ausgenommen", hat was .... Hat jemad schon mal ne RD auf Diesel umgebaut, die BW hat doch in ihren Panzern auch 2takt Diesel..... ;-)
MICHAEL
Beiträge: 845
Registriert: So 28. Mai 2006, 20:30
Wohnort: 31737 Rinteln
Germany

Beitrag von MICHAEL »

Ist wohl wirklich ne Grauzone .
Mein Freund von Beruf Dekraprüfer und RD-Fahrer!! hat gleich abgelehnt von wegen Zulassungsdatum .
KÜS hat noch in Gesetzestexten geblättert und dann abgelehnt .
Tüv hat sich das Schreiben angesehen ( das von Yamaha ) und ich hatte noch meinen alten Fzg-Brief als Kopie mit dem Spruch gilt als vor dem 01.01.1989 in den Verkehr gekommen und alles war gut - ein bisschen Geld gespart .

Gruß
Michael
Benutzeravatar
georg_horn
Beiträge: 3101
Registriert: Do 21. Sep 2006, 14:37
Wohnort: Koblenz
Kontaktdaten:
Germany

Beitrag von georg_horn »

Ist wohl wirklich ne Grauzone .
Nein. "Gilt als ..." heisst "Gilt als ...". Genauso wie "mit Lenker Typ xyz" "mit Lenker Typ xyz" heisst, oder was die Leute halt sonst so alles eingetragen haben.

Gruss,
Georg
Gruss,
Georg

Fahrt so schnell ihr könnt, so lange ihr noch könnt!
(Uli Peil im XJ-Forum)
Antworten