Welche Reifen in Österreich
Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)
Das selbe Problem scheint´s in Deutschland auch zu geben. In meiner Zulassung steht Reifenbindung gemäß Fahrzeugbrief beachten, in meinem Brief steht aber gar keine Reifenbindung. Offenbar irgend so eine "Kann"-Regelung.
moin
[font=Comic Sans MS]Das Leben ist wie eine Ketchupflasche - erst kommt nichts und dann alles auf einmal.[/font]
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Kennst du dich aus mit dem typisieren von Fahrzeugen aus D?
Hatte/hab auch sowas vor.
auf was kommt es da an und was ist die Fahrbeschränkung?
Hatte/hab auch sowas vor.
auf was kommt es da an und was ist die Fahrbeschränkung?
Tue anderen an, was sie dir antun wollen, aber tue es zuerst. Si vis pacem, para bellum.
"Früher regierten uns Patrioten und Verbrecher kamen ins Gefängnis - wie sich die Zeiten ändern ..."
"Früher regierten uns Patrioten und Verbrecher kamen ins Gefängnis - wie sich die Zeiten ändern ..."
Ich weiß jetzt nicht genau, ob du mich meinst, 2stroke. Wenn ja, ich typisiere keine Fahrzeuge aus D, ich bin aus D
Ich bin auf diese Merkwürdigkeit gestoßen, als ich letztens meinen Hinterreifen gekauft habe.
Gruß
Rene

Gruß
Rene
moin
[font=Comic Sans MS]Das Leben ist wie eine Ketchupflasche - erst kommt nichts und dann alles auf einmal.[/font]
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...ich tipp mal auf zeitgleich
@stVO nix: kenn mich in D net besonders gut aus, aber ich tipp mal dass, ähnlich wie bei uns, die Unbedenklichkeitsbescheinigung oder TÜV- Gutachten des Reifenherstellers reicht ...Der Hersteller des Reifens (!) bestätigt die Kompatibilität des Reifens mit dem Motorrad...
@2stroke: ja.
entweder mit COC - Papiere (ab BJ 97 herum, also eher nicht)
als gebrauchtfahrzeug, ab...glaube...hmm....Euro2 = Gergelter KAT (eher nicht)
als Oldtimer:
>25Jahre, also BJ 1982 oder älter
In der Liste historischer Kfz eigetragen (Arbö/Öamtc)
Fahrbeschränkung 30 Tage / Jahr (selbstgeschriebenes Fahrtenbuch
)
Bei der Landesregierung 170? ablegen
Fahrzeug muss erhaltungswürdig, original und "Pickerltauglich - §57a" sein.
oder als Übersiedlungsgut (mindestens 6 Monate auf dich in D angemeldet)
und sonst nix, aber auch gar nix!!!!
LG Harald
@stVO nix: kenn mich in D net besonders gut aus, aber ich tipp mal dass, ähnlich wie bei uns, die Unbedenklichkeitsbescheinigung oder TÜV- Gutachten des Reifenherstellers reicht ...Der Hersteller des Reifens (!) bestätigt die Kompatibilität des Reifens mit dem Motorrad...
@2stroke: ja.
entweder mit COC - Papiere (ab BJ 97 herum, also eher nicht)
als gebrauchtfahrzeug, ab...glaube...hmm....Euro2 = Gergelter KAT (eher nicht)
als Oldtimer:
>25Jahre, also BJ 1982 oder älter
In der Liste historischer Kfz eigetragen (Arbö/Öamtc)
Fahrbeschränkung 30 Tage / Jahr (selbstgeschriebenes Fahrtenbuch

Bei der Landesregierung 170? ablegen
Fahrzeug muss erhaltungswürdig, original und "Pickerltauglich - §57a" sein.
oder als Übersiedlungsgut (mindestens 6 Monate auf dich in D angemeldet)
und sonst nix, aber auch gar nix!!!!
LG Harald
Grüsse aus Graz
Harald
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1988er / LCF / 1WT / Blau-Gelb
Harald
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1988er / LCF / 1WT / Blau-Gelb
Stimmt war zeitgleich
Neuwagen und Kat scheidet aus.
Will gerne einen Oldtimer aus D nach A bringen. Heißt das ich darf nur 30 Tage im Jahr damit fahren? Wie überprüfen sie das mit dem Fahrtenbuch? Ist das dann im Zul.schein ersichtlich?
Würde den Wagen dann gerne "ganz normal" hier anmelden und bewegen.
Neuwagen und Kat scheidet aus.

Will gerne einen Oldtimer aus D nach A bringen. Heißt das ich darf nur 30 Tage im Jahr damit fahren? Wie überprüfen sie das mit dem Fahrtenbuch? Ist das dann im Zul.schein ersichtlich?
Würde den Wagen dann gerne "ganz normal" hier anmelden und bewegen.
Tue anderen an, was sie dir antun wollen, aber tue es zuerst. Si vis pacem, para bellum.
"Früher regierten uns Patrioten und Verbrecher kamen ins Gefängnis - wie sich die Zeiten ändern ..."
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Eintragung im z-schein "Besondere Verwendung" Historisches KFZ mit Fahrbeschränkung, blablabla...
du Brauchst ein selbsgeführtes Fahrtenbuch wo jeder km dokumentiert ist und bei Verkehrskontrolle vorzuweisen, das sagt die theorie...
ich glaub 30 tage und 6000km, bin mir aber nicht sicher, einfach bei der Prüfstelle anklopfen...
du Brauchst ein selbsgeführtes Fahrtenbuch wo jeder km dokumentiert ist und bei Verkehrskontrolle vorzuweisen, das sagt die theorie...

ich glaub 30 tage und 6000km, bin mir aber nicht sicher, einfach bei der Prüfstelle anklopfen...
Grüsse aus Graz
Harald
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1988er / LCF / 1WT / Blau-Gelb
Harald
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1988er / LCF / 1WT / Blau-Gelb
Sprich wenn der Kiberer mich aufhaltet und ich die Fahrt nicht eingetragen habe muß ich was für den Polizeiball sponseren
Aber das mit den 30 Tagen im Jahr finde ich blöd. Da müßte mann was tricksen können

Aber das mit den 30 Tagen im Jahr finde ich blöd. Da müßte mann was tricksen können

Tue anderen an, was sie dir antun wollen, aber tue es zuerst. Si vis pacem, para bellum.
"Früher regierten uns Patrioten und Verbrecher kamen ins Gefängnis - wie sich die Zeiten ändern ..."
"Früher regierten uns Patrioten und Verbrecher kamen ins Gefängnis - wie sich die Zeiten ändern ..."
schad um die kohle, sag: "hab vergessen beim wegfahren einzutragen" ist besser und billiger 
musst nix tricksen, weis ja keiner an welchen tagen du deine 30 von 365 tagen "verbraucht" hast. Ich habe noch von keinen gehört, der nach dem Fahrtenbuch gefragt worden ist, also wennst nen typinger oder Einzelgenehmigung kriegst, dann kannst fahren bis zum abwinken, führ halt ein lustiges fahrtenbuch mit mit vietuellen eintragungen, basta
kleine Anekdote...als ich anno 97 den schein machte (klein A bzw. AL mit der 250ccm 2takt und 500ccm 4takt beschränkung) bin ich mit meiner alten 400er RD öfters aufgehalten worden, keiner hats gecheckt, dass sie ja eigentlich zu stark war
...bevor sich wer auskennt, ist die beschränkung schon wieder geändert worden...
In Österreich (v.a. am Ländle) ist nur eines wichtig (bei so alten Gurken zumindest!): weisses Taferl, Pickerl und Zulassungschein, Licht und passable Reifen, der rest ist ziemlich zitrone....

musst nix tricksen, weis ja keiner an welchen tagen du deine 30 von 365 tagen "verbraucht" hast. Ich habe noch von keinen gehört, der nach dem Fahrtenbuch gefragt worden ist, also wennst nen typinger oder Einzelgenehmigung kriegst, dann kannst fahren bis zum abwinken, führ halt ein lustiges fahrtenbuch mit mit vietuellen eintragungen, basta

kleine Anekdote...als ich anno 97 den schein machte (klein A bzw. AL mit der 250ccm 2takt und 500ccm 4takt beschränkung) bin ich mit meiner alten 400er RD öfters aufgehalten worden, keiner hats gecheckt, dass sie ja eigentlich zu stark war

In Österreich (v.a. am Ländle) ist nur eines wichtig (bei so alten Gurken zumindest!): weisses Taferl, Pickerl und Zulassungschein, Licht und passable Reifen, der rest ist ziemlich zitrone....
Grüsse aus Graz
Harald
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1988er / LCF / 1WT / Blau-Gelb
Harald
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1988er / LCF / 1WT / Blau-Gelb
Glaub mir hier in Kärnten nicht
die spinnen bei uns.
(hab wegen schlechter Ladungssicherung am Anhänger 160 Eur. gezahlt
)
Ich hab ja eine Schwäche für so alte Geräte und bin deshalb mit den unterschiedlichsten alten Kisten unterwegs.
Und bei mir schauen die immer seeeeehhhhhrrrrr genau
Aber die Eintargung mußt ja immer vorher machen also kommst du da um die 30 Tage nicht drum rum.
Übrigends mein Onkel hat eine RD400, Erstbesitz mit knappen 9000km auf dem Tacho inkl. 1. Vorderreifen
Eine luftgekühlte hätte ich auch noch gerne

(hab wegen schlechter Ladungssicherung am Anhänger 160 Eur. gezahlt

Ich hab ja eine Schwäche für so alte Geräte und bin deshalb mit den unterschiedlichsten alten Kisten unterwegs.
Und bei mir schauen die immer seeeeehhhhhrrrrr genau

Aber die Eintargung mußt ja immer vorher machen also kommst du da um die 30 Tage nicht drum rum.
Übrigends mein Onkel hat eine RD400, Erstbesitz mit knappen 9000km auf dem Tacho inkl. 1. Vorderreifen

Eine luftgekühlte hätte ich auch noch gerne

Tue anderen an, was sie dir antun wollen, aber tue es zuerst. Si vis pacem, para bellum.
"Früher regierten uns Patrioten und Verbrecher kamen ins Gefängnis - wie sich die Zeiten ändern ..."
"Früher regierten uns Patrioten und Verbrecher kamen ins Gefängnis - wie sich die Zeiten ändern ..."
uuppss..vielleicht gibts j adoch ausgeschlafene füchse....wie auch immer bei der oldtimer typisiererei und fahrerei würd ich mir nicht den kopf zerbrechen...Bei einem Kumpel habens im Typen und somit Zulassungsschein den Vermerk vergessen, bei einer 1955er Vespa...ich glaub das ist von Bundesland zu bundesland verschieden und die prüfer sind ja auch nur menschen...
WOW, RD400 *Jugendträume werden wahr* und wer fährt damit? - ich meld mich mal an, falls sie unterm hammer kommt....
WOW, RD400 *Jugendträume werden wahr* und wer fährt damit? - ich meld mich mal an, falls sie unterm hammer kommt....
Grüsse aus Graz
Harald
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1988er / LCF / 1WT / Blau-Gelb
Harald
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1988er / LCF / 1WT / Blau-Gelb
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- Beiträge: 808
- Registriert: Fr 22. Okt 2004, 01:00
- Wohnort: Lübeck
- Kontaktdaten:
@StVOnix: also beim letzten TÜV genügte für die 4L0 das schreiben von bridgestone und der stempel der werkstatt (mein bruderStVOnix hat geschrieben:Das selbe Problem scheint´s in Deutschland auch zu geben. In meiner Zulassung steht Reifenbindung gemäß Fahrzeugbrief beachten, in meinem Brief steht aber gar keine Reifenbindung. Offenbar irgend so eine "Kann"-Regelung.

der TÜV-mensch meinte, eintragung nicht nötig: man muss halt diese unbedenklichkeitsbescheinigung bei kontrollen der sheriffs oder bei den jeweiligen TÜV-terminen vorzeigen.
- Punto405
- Beiträge: 1456
- Registriert: Mo 15. Okt 2001, 01:00
- Wohnort: 58285 Gevelsberg/EN
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"In Österreich (v.a. am Ländle) ist nur eines wichtig (bei so alten Gurken zumindest!): weisses Taferl, Pickerl und Zulassungschein, Licht und passable Reifen, der rest ist ziemlich zitrone.... "
Bitte um Erklärung: Pickerl iss klar-dürfte TÜV-Plakette sein(ein drolliger Name für so was böses)
Aber was bitte ist das weisse Taferl

Bitte um Erklärung: Pickerl iss klar-dürfte TÜV-Plakette sein(ein drolliger Name für so was böses)
Aber was bitte ist das weisse Taferl


Stefan aus Gevelsberg