Abmahnung bekommen
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Bei heise scheint es sich aber um eine seriöse Anwaltskanzlei zu handeln, bei Hartmut aber ......?
<BR>
<BR>Der Streitwert wird nach Schadenshöhe bemessen. Bei Urheberrechtsverstößen, patentrechtlichen Auseinandersetzungen oder anderen nichtgegenständlichen Dingen ist der Streitwert schwierig festzusetzen und kann vor Gericht strittig sein. Man kann tatsächlich einfach behaupten, er läge bei 10.000,- ?, spätestens vor Gericht muß der Schaden dann aber glaubhaft gemacht werden oder anhand ähnlicher Fälle begründet werden.
<BR>Zunächst bemisst sich allerdings das Anwaltshonorar mittels Gebührenordnung der Anwälte nach dem festgelegten Streitwert auf eben diese 756,08 ?.
<BR>
<BR>Gruß pepsi12128
<BR>
<BR>PS: Bitte denkt bei Euren Kommentaren daran, daß JEDER hier mitlesen kann, auch ein streitbarer Anwalt!!!
[addsig]
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<BR>Der Streitwert wird nach Schadenshöhe bemessen. Bei Urheberrechtsverstößen, patentrechtlichen Auseinandersetzungen oder anderen nichtgegenständlichen Dingen ist der Streitwert schwierig festzusetzen und kann vor Gericht strittig sein. Man kann tatsächlich einfach behaupten, er läge bei 10.000,- ?, spätestens vor Gericht muß der Schaden dann aber glaubhaft gemacht werden oder anhand ähnlicher Fälle begründet werden.
<BR>Zunächst bemisst sich allerdings das Anwaltshonorar mittels Gebührenordnung der Anwälte nach dem festgelegten Streitwert auf eben diese 756,08 ?.
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<BR>Gruß pepsi12128
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<BR>PS: Bitte denkt bei Euren Kommentaren daran, daß JEDER hier mitlesen kann, auch ein streitbarer Anwalt!!!
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Hallo Hartmut,
<BR>
<BR>der obige Hinweis auf Arne Platzbecker und bonus.net ist sehr aufschlussreich. Unter <!-- BBCode auto-link start --><a href="http://www.vzhh.de" target="_blank">http://www.vzhh.de</a><!-- BBCode auto-link end --> und Suchwort bonus.net findest Du einen netten Artikel zu den Herren. Die Kanzlei ist sich nicht zu schade auch Kindern eine Mahnung zu zustellen und mit der Schufa zu drohen (selbst die Schufa ist wohl beleidigt mit den Herren - und die sind bestimmt nicht zimperlich).
<BR>Ich denke da ist nicht viel dahinter. Ich würde ebenfalls einen netten Brief schreiben, die Sache darstellen (nicht erreichbar von meiner Homepage) und Ihnen viel Glück bei der Klage wünschen.
<BR>
<BR>Gruß
<BR>
<BR>Joerg
<BR>
<BR>PS: Kam die Abmahnung per Einschreiben?
<BR>
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<BR>der obige Hinweis auf Arne Platzbecker und bonus.net ist sehr aufschlussreich. Unter <!-- BBCode auto-link start --><a href="http://www.vzhh.de" target="_blank">http://www.vzhh.de</a><!-- BBCode auto-link end --> und Suchwort bonus.net findest Du einen netten Artikel zu den Herren. Die Kanzlei ist sich nicht zu schade auch Kindern eine Mahnung zu zustellen und mit der Schufa zu drohen (selbst die Schufa ist wohl beleidigt mit den Herren - und die sind bestimmt nicht zimperlich).
<BR>Ich denke da ist nicht viel dahinter. Ich würde ebenfalls einen netten Brief schreiben, die Sache darstellen (nicht erreichbar von meiner Homepage) und Ihnen viel Glück bei der Klage wünschen.
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<BR>Gruß
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<BR>Joerg
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<BR>PS: Kam die Abmahnung per Einschreiben?
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Vorsicht mit Ratschlägen! Briefe schreiben kann total falsch sein, vielleicht auch richtig, aber nur vielleicht.
<BR>
<BR>Wir kennen die Situation nicht genau genug.
<BR>
<BR>Mal abwarten, was die Beratungsstelle dazu sagt.
<BR>
<BR>Ich hoffe, dass Hartmut auf einen Berater stößt, der sich damit gut auskennt.
<BR>
<BR>Unter Umständen ist es dann besser, hier nur noch über Ergebnisse zu posten, aber nichts mehr über die Strategie.
<BR>
<BR>Grüße
<BR>Tell
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<BR>Wir kennen die Situation nicht genau genug.
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<BR>Mal abwarten, was die Beratungsstelle dazu sagt.
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<BR>Ich hoffe, dass Hartmut auf einen Berater stößt, der sich damit gut auskennt.
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<BR>Unter Umständen ist es dann besser, hier nur noch über Ergebnisse zu posten, aber nichts mehr über die Strategie.
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<BR>Grüße
<BR>Tell
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wer nicht kotzt, säuft nicht am Limit!
Hallo Hartmut,
<BR>ich hatte ganz ähnlichen Ärger mit so einem Abmahn***, allerdings bei etwas unklarer Rechtslage. Als Nichtjurist verstehe ich gar nicht, was abgemahnt werden soll, wenn die streitige Angelegenheit gar nicht im Netz steht.
<BR>
<BR>So, jetzt meine Erfahrung:
<BR>Es ging um ein angeblich geschützte Tonaufnahme (MP3), die über meine URL erreichbar war. (Massenschreiben eines Abmahn$$$) Der Streitwert wurde von dem AbmahnXXX willkürlich auf 5.000 ? festgelegt, dfür wollte er dann 7,5 % Gebühr + 20 ? Kostenpauschale haben. Außerden sollte ich eine schriftliche Unterlassungserklärung mit Verpflichtung der Übernahme aller Anwaltskosten (strafbewehrte Unterlassungserklärung) unterschreiben. Ich habe folgendes gemacht:
<BR>1) Sichergestellt, daß die streitige Musik nicht im Netz ist.
<BR>2) Unterlassungserklärung unterschrieben, jedoch den Passus durchgestrichen, daß ich dem Anwalt irgendetwas bezahle.
<BR>3) Dem Anwalt untersagt, Teile meiner HP auszudrucken oder zu speichern oder weiterzugeben (ist ja mein geistiges Eigentum <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_wink.gif">
<BR>4) Eine (sehr nette <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_smile.gif">) Anwältin zur Beratung aufgesucht, weil ich von solchen Sachen keine Ahnung habe. Die Anwältin hat für Ihre Beratung übrigens 10,- ? genommen.
<BR>Ergebnis der Beratung: Unterlassungserklärung unterschreiben (hatte ich ja schon gemacht, Streichung war o.k.) und überlegen ob ein evtl. Streit vor Gericht lohnt. Außerdem bekam ich die Auskunft, daß die angesetzte Höhe des Gegenstandswertes willkürlich ist und daß die Gebührenordnung der Anwälte eine Spanne von 5 - 10 % vorsieht.
<BR>
<BR>Darauf geschah folgendes:
<BR>Der Abmahn??? hat mir eine neue strafbewehrte Unterlassungserklärung in gleicher Sache zugeschickt, diesmal jedoch den Gegenstandswert willkürlich auf 10.000 ? hochgesetzt, davon 7,5 % + 20,- + MWSt. = 446,02 ?.
<BR>
<BR>Daraufhin habe ich dem Abmahn§§§
<BR>geschrieben, daß ich einen geminderten Gegenstandswert von 4.000 ? anerkenne und eine Anwaltsgebühr von 5 % weil der Fall sehr einfach sei. Das kam dann auf 163,42 ?, die ich dem Abmahn--- gleichzeitig auf sein Konto überwiesen habe. Seitdem nix mehr gehört.
<BR>
<BR>So, jetzt nennt mich Weichei - aber Du hast ja nach Erfahrungen gefragt. Außerdem muß ich zugeben, daß ich solche Art schwachsinniger Streiterei nicht sehr schätze und deshalb mit viel Überwindung einen abgeminderten Betrag gezahlt habe. Ich habe übrigens ´mal fast ein Jahr lang mit der Stadt Essen wegen unberechtigtem Abschleppens meines Motorrollers gestritten. Das ist saudoof, wenn man letztlich zwar Recht bekommt, das aber mit einem sehr schlechten Stundenlohn erkämpfen muß.
<BR>
<BR>PS: Ich finde die Beiträge von pepsi12128 sehr fundiert. Ich habe lediglich zusätzlich anzumerken, daß innerhalb dieser Anwaltsgebührenordnung (die heißt übrigens BRAGO) wohl eine Spanne von 5% für einfache Fälle bis 10% für schwierige Fälle besteht. Mein Abmahn### hat mir geschrieben, daß die Rechtslage eindeutig sei. Daraus mußte ich ja schließen, daß es ein einfacher fall ist und habe auf 5% gemindert.<BR><BR><font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: MathiasM am 2005-01-29 21:41 ]</font>
<BR>ich hatte ganz ähnlichen Ärger mit so einem Abmahn***, allerdings bei etwas unklarer Rechtslage. Als Nichtjurist verstehe ich gar nicht, was abgemahnt werden soll, wenn die streitige Angelegenheit gar nicht im Netz steht.
<BR>
<BR>So, jetzt meine Erfahrung:
<BR>Es ging um ein angeblich geschützte Tonaufnahme (MP3), die über meine URL erreichbar war. (Massenschreiben eines Abmahn$$$) Der Streitwert wurde von dem AbmahnXXX willkürlich auf 5.000 ? festgelegt, dfür wollte er dann 7,5 % Gebühr + 20 ? Kostenpauschale haben. Außerden sollte ich eine schriftliche Unterlassungserklärung mit Verpflichtung der Übernahme aller Anwaltskosten (strafbewehrte Unterlassungserklärung) unterschreiben. Ich habe folgendes gemacht:
<BR>1) Sichergestellt, daß die streitige Musik nicht im Netz ist.
<BR>2) Unterlassungserklärung unterschrieben, jedoch den Passus durchgestrichen, daß ich dem Anwalt irgendetwas bezahle.
<BR>3) Dem Anwalt untersagt, Teile meiner HP auszudrucken oder zu speichern oder weiterzugeben (ist ja mein geistiges Eigentum <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_wink.gif">
<BR>4) Eine (sehr nette <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_smile.gif">) Anwältin zur Beratung aufgesucht, weil ich von solchen Sachen keine Ahnung habe. Die Anwältin hat für Ihre Beratung übrigens 10,- ? genommen.
<BR>Ergebnis der Beratung: Unterlassungserklärung unterschreiben (hatte ich ja schon gemacht, Streichung war o.k.) und überlegen ob ein evtl. Streit vor Gericht lohnt. Außerdem bekam ich die Auskunft, daß die angesetzte Höhe des Gegenstandswertes willkürlich ist und daß die Gebührenordnung der Anwälte eine Spanne von 5 - 10 % vorsieht.
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<BR>Darauf geschah folgendes:
<BR>Der Abmahn??? hat mir eine neue strafbewehrte Unterlassungserklärung in gleicher Sache zugeschickt, diesmal jedoch den Gegenstandswert willkürlich auf 10.000 ? hochgesetzt, davon 7,5 % + 20,- + MWSt. = 446,02 ?.
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<BR>Daraufhin habe ich dem Abmahn§§§
<BR>geschrieben, daß ich einen geminderten Gegenstandswert von 4.000 ? anerkenne und eine Anwaltsgebühr von 5 % weil der Fall sehr einfach sei. Das kam dann auf 163,42 ?, die ich dem Abmahn--- gleichzeitig auf sein Konto überwiesen habe. Seitdem nix mehr gehört.
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<BR>So, jetzt nennt mich Weichei - aber Du hast ja nach Erfahrungen gefragt. Außerdem muß ich zugeben, daß ich solche Art schwachsinniger Streiterei nicht sehr schätze und deshalb mit viel Überwindung einen abgeminderten Betrag gezahlt habe. Ich habe übrigens ´mal fast ein Jahr lang mit der Stadt Essen wegen unberechtigtem Abschleppens meines Motorrollers gestritten. Das ist saudoof, wenn man letztlich zwar Recht bekommt, das aber mit einem sehr schlechten Stundenlohn erkämpfen muß.
<BR>
<BR>PS: Ich finde die Beiträge von pepsi12128 sehr fundiert. Ich habe lediglich zusätzlich anzumerken, daß innerhalb dieser Anwaltsgebührenordnung (die heißt übrigens BRAGO) wohl eine Spanne von 5% für einfache Fälle bis 10% für schwierige Fälle besteht. Mein Abmahn### hat mir geschrieben, daß die Rechtslage eindeutig sei. Daraus mußte ich ja schließen, daß es ein einfacher fall ist und habe auf 5% gemindert.<BR><BR><font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: MathiasM am 2005-01-29 21:41 ]</font>
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mach dich doch hier und da doch schlau,das ist meist besser als irgendeine tante von der verbraucherberatung,die womöglich selber nicht mal einen pc hat.
<BR><!-- BBCode auto-link start --><a href="http://www.internetfallen.de/Betrug_Abz ... wesen.html" target="_blank">http://www.internetfallen.de/Betrug_Abz ... ml</a><!-- BBCode auto-link end -->
<BR>
<BR><!-- BBCode auto-link start --><a href="http://www.abmahnwelle.de/" target="_blank">http://www.abmahnwelle.de/</a><!-- BBCode auto-link end -->
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Ui, ui, ui!!!
<BR>
<BR>Als erstes sollten alle, die hier offene oder versteckte Beleidigungen geäußert haben, schnellstens ihren Beitrag editieren, denn Strafanträge wegen Beleidigung hat ein Anwalt auch schnell gestellt.
<BR>
<BR>Ansonsten gehören Fälle von Urheberrechtsverletzungen in kundige Hände, sodass der von Hartmut beabsichtigte Plan, bei einer Verbraucherberatung vorzusprechen, sicherlich das Beste ist.
<BR>Diese Fälle haben sich durch das Internet drastisch gehäuft, sodass ihm dort ein entsprechend erfahrener (und hoffentlich guter) Anwalt genannt werden kann.
<BR>Hier kommt es mit Sicherheit auf die Details an.
<BR>
<BR>Ich kann nur jedem dringend abraten, solche im Regelfall immer unterschiedlichen und wahrscheinlich streitigen Fälle selbst regeln zu wollen oder sich selbst ?schlau? zu machen.
<BR>Ich will keinem auf die Füße treten, aber Gesetze und deren Kommentierungen muss man ?lesen? können, und daran mangelt es teilweise selbst Juristen.
<BR>Neben Feinheiten der juristischen Formulierung scheitert es meist auch tatsächlich am Lesen, denn man sollte grundsätzlich alle Absätze und mindestens 10 Paragraphen davor und danach lesen!
<BR>Und mit fragmentarischen Schilderungen von Einzelfällen in Internet, Zeitung und Fernsehen, die möglichst noch von irgendwelchen Kommentatoren oder Reportern verschlimmbessert wurden, sollte man äußerst vorsichtig sein.
<BR>
<BR>Im übrigen:
<BR>Der Wert für derartige Streitigkeiten wird ?wie oben bereits gesagt- geschätzt.
<BR>Die Gebühr für das außergerichtliche Betreiben des Geschäfts (Geschäftsgebühr) nach VV Nr 2004 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ist eine sogenannte Rahmengebühr und beträgt das 0,5- bis 2,5-fache einer vollen Gebühr nach dem Streitwert, wobei bei Durchschnittsfällen (Bemessung u.a. nach Umfang und Schwierigkeitsgrad, Dauer und Bedeutung) die sogenannte Mittelgebühr (also eine 1,5-fache) anfällt.
<BR>Über die Höhe der Gebühr kann man im Einzelfall trefflich streiten.
<BR>Die Höhe der Auslagenpauschale ist auf 20% der angefallenen Gebühen, höchstens jedoch einen Betrag von 20,00 ? je selbstständiger Angelegenheit festgelegt.
<BR>
<BR>Auch der von Hartmut beauftragte Anwalt wird seine Vergütung nach dem RVG bestimmen.
<BR>
<BR>Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, Hartmut, dann frag doch mal beim Amtsgericht Gütersloh nach, ob Du nach den wirtschaftlichen Voraussetzungen ggf Anspruch auf einen Beratungshilfeberechtigungsschein hast (das ist das Pendant zu Prozesskostenhilfe/PKH in gerichtlichen Verfahren), denn dann zahlst Du für die außergerichtliche Regelung der Angelegenheit nur max 10,00 ? an den Anwalt, den Rest übernimmt die Staatskasse!
[addsig]
<BR>
<BR>Als erstes sollten alle, die hier offene oder versteckte Beleidigungen geäußert haben, schnellstens ihren Beitrag editieren, denn Strafanträge wegen Beleidigung hat ein Anwalt auch schnell gestellt.
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<BR>Ansonsten gehören Fälle von Urheberrechtsverletzungen in kundige Hände, sodass der von Hartmut beabsichtigte Plan, bei einer Verbraucherberatung vorzusprechen, sicherlich das Beste ist.
<BR>Diese Fälle haben sich durch das Internet drastisch gehäuft, sodass ihm dort ein entsprechend erfahrener (und hoffentlich guter) Anwalt genannt werden kann.
<BR>Hier kommt es mit Sicherheit auf die Details an.
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<BR>Ich kann nur jedem dringend abraten, solche im Regelfall immer unterschiedlichen und wahrscheinlich streitigen Fälle selbst regeln zu wollen oder sich selbst ?schlau? zu machen.
<BR>Ich will keinem auf die Füße treten, aber Gesetze und deren Kommentierungen muss man ?lesen? können, und daran mangelt es teilweise selbst Juristen.
<BR>Neben Feinheiten der juristischen Formulierung scheitert es meist auch tatsächlich am Lesen, denn man sollte grundsätzlich alle Absätze und mindestens 10 Paragraphen davor und danach lesen!
<BR>Und mit fragmentarischen Schilderungen von Einzelfällen in Internet, Zeitung und Fernsehen, die möglichst noch von irgendwelchen Kommentatoren oder Reportern verschlimmbessert wurden, sollte man äußerst vorsichtig sein.
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<BR>Im übrigen:
<BR>Der Wert für derartige Streitigkeiten wird ?wie oben bereits gesagt- geschätzt.
<BR>Die Gebühr für das außergerichtliche Betreiben des Geschäfts (Geschäftsgebühr) nach VV Nr 2004 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ist eine sogenannte Rahmengebühr und beträgt das 0,5- bis 2,5-fache einer vollen Gebühr nach dem Streitwert, wobei bei Durchschnittsfällen (Bemessung u.a. nach Umfang und Schwierigkeitsgrad, Dauer und Bedeutung) die sogenannte Mittelgebühr (also eine 1,5-fache) anfällt.
<BR>Über die Höhe der Gebühr kann man im Einzelfall trefflich streiten.
<BR>Die Höhe der Auslagenpauschale ist auf 20% der angefallenen Gebühen, höchstens jedoch einen Betrag von 20,00 ? je selbstständiger Angelegenheit festgelegt.
<BR>
<BR>Auch der von Hartmut beauftragte Anwalt wird seine Vergütung nach dem RVG bestimmen.
<BR>
<BR>Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, Hartmut, dann frag doch mal beim Amtsgericht Gütersloh nach, ob Du nach den wirtschaftlichen Voraussetzungen ggf Anspruch auf einen Beratungshilfeberechtigungsschein hast (das ist das Pendant zu Prozesskostenhilfe/PKH in gerichtlichen Verfahren), denn dann zahlst Du für die außergerichtliche Regelung der Angelegenheit nur max 10,00 ? an den Anwalt, den Rest übernimmt die Staatskasse!
[addsig]
Grüße
<BR>Frank G.
<BR>1WW, [s]30W[/s]
<BR>- Nur wo Rauch ist, ist auch Feuer! -
<BR>Frank G.
<BR>1WW, [s]30W[/s]
<BR>- Nur wo Rauch ist, ist auch Feuer! -
so geht es nun weiter:
<BR>
<BR>----- Original Message -----
<BR>From: Platzbecker
<BR>To: hartmut rd-ig
<BR>Cc: Hans J. Schneider
<BR>Sent: Monday, January 31, 2005 11:35 AM
<BR>Subject: Re: Abmahnung
<BR>
<BR>
<BR>Sehr geehrter Herr Dühr,
<BR>
<BR>meine Mandantin hat mir heute mitgeteilt, dass Sie auf Ihrer Seite in einem Forum nunmehr als Reaktion auf unsere Abmahnung, Beiträge von Mitgliedern sowie meine Abmahnung im Wortlaut aufgeführt haben.
<BR>
<BR>Ich darf Sie zur Vermeidung weiterer Unannehmlichkeiten und einer Eskalation der Angelegenheit bitten, diese Beiträge und den Abdruck meines Schreibens zeitnah zu löschen, da Ihnen diese Veröffentlichungen auch nicht erlaubt sind. Sollten diese Beiträge nicht bis morgen, 1.2.2005, 12 Uhr von Ihrer Seite verschwunden sein, sehe ich mich gezwungen, tatsächlich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
<BR>
<BR>Ich darf aber nochmal daraufhin weisen, dass meiner Mandnatin nicht an einer weiteren Eskalation gelegen ist. Ihr ging es lediglich darum, zu unterbinden, dass Dritte die unter dem Urheberrecht meiner Mandantin stehenden Werke veröffentlicht.
<BR>
<BR>Mit freundlichen Grüßen
<BR>
<BR>Platzbecker
<BR>Rechtsanwalt
<BR>Poststraße 51
<BR>20354 Hamburg
<BR>Telefon: 040-46008978
<BR>Telefax: 040-46008977
<BR>
<BR>Meine Antwort:
<BR>
<BR>From: Hartmut RD-IG
<BR>To: Platzbecker
<BR>Sent: Monday, January 31, 2005 5:04 PM
<BR>Subject: Re: Abmahnung
<BR>
<BR>
<BR>Sehr geehrte Damen und Herren,
<BR>
<BR>in einigen weiteren Foren im Internet habe ich tausende Beiträge über die Machenschaften Ihrer Kanzlei und offenbar eng verbundener Unternehmen gefunden. Im Sinne der mir zustehenden Freiheiten ist es mir sehr wohl erlaubt, mit dieser Angelegenheit an die Öffentlichkeit zu gehen. Ich sehe keinen Anlass, Ihrem Verlangen nachzukommen. Es steht ihnen frei, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
<BR>
<BR>Im übrigen geht Ihre Abmahnung in's Leere, da die beanstandeten Buchauszüge schon seit 2003 (also langen, lange vor Ihrer Abmahnung) nicht mehr über irgendeinen Punkt meiner Seiten abrufbar waren.
<BR>Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist falsch. Es besteht somit kein Abmahngrund und damit ist keine Abmahnungsgebühr fällig.
<BR>Bei weiteren ungerechtfertigten Ansinnen an mich sehe ich mich gezwungen, meinen entstandenen Recherche-Aufwand und meine Auslagen in Rechnung zu stellen.
<BR>
<BR>
<BR>Mit freundlichen Grüssen
<BR>
<BR>Hartmut Dühr
<BR>
<BR>
<BR>----- Original Message -----
<BR>From: Platzbecker
<BR>To: hartmut rd-ig
<BR>Cc: Hans J. Schneider
<BR>Sent: Monday, January 31, 2005 11:35 AM
<BR>Subject: Re: Abmahnung
<BR>
<BR>
<BR>Sehr geehrter Herr Dühr,
<BR>
<BR>meine Mandantin hat mir heute mitgeteilt, dass Sie auf Ihrer Seite in einem Forum nunmehr als Reaktion auf unsere Abmahnung, Beiträge von Mitgliedern sowie meine Abmahnung im Wortlaut aufgeführt haben.
<BR>
<BR>Ich darf Sie zur Vermeidung weiterer Unannehmlichkeiten und einer Eskalation der Angelegenheit bitten, diese Beiträge und den Abdruck meines Schreibens zeitnah zu löschen, da Ihnen diese Veröffentlichungen auch nicht erlaubt sind. Sollten diese Beiträge nicht bis morgen, 1.2.2005, 12 Uhr von Ihrer Seite verschwunden sein, sehe ich mich gezwungen, tatsächlich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
<BR>
<BR>Ich darf aber nochmal daraufhin weisen, dass meiner Mandnatin nicht an einer weiteren Eskalation gelegen ist. Ihr ging es lediglich darum, zu unterbinden, dass Dritte die unter dem Urheberrecht meiner Mandantin stehenden Werke veröffentlicht.
<BR>
<BR>Mit freundlichen Grüßen
<BR>
<BR>Platzbecker
<BR>Rechtsanwalt
<BR>Poststraße 51
<BR>20354 Hamburg
<BR>Telefon: 040-46008978
<BR>Telefax: 040-46008977
<BR>
<BR>Meine Antwort:
<BR>
<BR>From: Hartmut RD-IG
<BR>To: Platzbecker
<BR>Sent: Monday, January 31, 2005 5:04 PM
<BR>Subject: Re: Abmahnung
<BR>
<BR>
<BR>Sehr geehrte Damen und Herren,
<BR>
<BR>in einigen weiteren Foren im Internet habe ich tausende Beiträge über die Machenschaften Ihrer Kanzlei und offenbar eng verbundener Unternehmen gefunden. Im Sinne der mir zustehenden Freiheiten ist es mir sehr wohl erlaubt, mit dieser Angelegenheit an die Öffentlichkeit zu gehen. Ich sehe keinen Anlass, Ihrem Verlangen nachzukommen. Es steht ihnen frei, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
<BR>
<BR>Im übrigen geht Ihre Abmahnung in's Leere, da die beanstandeten Buchauszüge schon seit 2003 (also langen, lange vor Ihrer Abmahnung) nicht mehr über irgendeinen Punkt meiner Seiten abrufbar waren.
<BR>Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist falsch. Es besteht somit kein Abmahngrund und damit ist keine Abmahnungsgebühr fällig.
<BR>Bei weiteren ungerechtfertigten Ansinnen an mich sehe ich mich gezwungen, meinen entstandenen Recherche-Aufwand und meine Auslagen in Rechnung zu stellen.
<BR>
<BR>
<BR>Mit freundlichen Grüssen
<BR>
<BR>Hartmut Dühr
<BR>
@Hartmut
<BR>
<BR>also unverschämt bist Du ja schon. Lässt hier im Forum öffentliche Meinungsäußerung zu.
<BR>Wo kämmen wir den hin, wenn jeder Forumsadmin meine Beiträge veröffentlichen würde. <!-- BBCode Start --><IMG SRC="http://rd250lc.de/assets/images/Zwinker.gif" BORDER="0"><!-- BBCode End -->
<BR>
<BR>Na dann warte ich mal ab, wie lange es dauert, bis man mir, auf dem postalischen Weg, eine Unterlassungsaufforderung mit Zahlschein zukommen lässt.
<BR>
<BR>
<BR>Gruß,
<BR>Solo
<BR>
[addsig]
<BR>
<BR>also unverschämt bist Du ja schon. Lässt hier im Forum öffentliche Meinungsäußerung zu.
<BR>Wo kämmen wir den hin, wenn jeder Forumsadmin meine Beiträge veröffentlichen würde. <!-- BBCode Start --><IMG SRC="http://rd250lc.de/assets/images/Zwinker.gif" BORDER="0"><!-- BBCode End -->
<BR>
<BR>Na dann warte ich mal ab, wie lange es dauert, bis man mir, auf dem postalischen Weg, eine Unterlassungsaufforderung mit Zahlschein zukommen lässt.
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<BR>
<BR>Gruß,
<BR>Solo
<BR>
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4L1 `80
und viele Baustellen
I'm just sitting here watching the wheels go round and round, I really love to watch them roll
Hejowa, Hejowa, hartmuth, darf ich bitte bitte bitte ne megarunde popcorn spendieren? mit cola und allem drum und dran? danke und gruß moschihasi <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_cool.gif">
<BR>
<BR>ps: verklacht er mir bald auch weil ich ab und an wie wärna rede und po terreck als konterfei in meiner sigi habe? <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_rolleyes.gif"> <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_biggrin.gif"> <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_lol.gif">
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<BR>ps: verklacht er mir bald auch weil ich ab und an wie wärna rede und po terreck als konterfei in meiner sigi habe? <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_rolleyes.gif"> <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_biggrin.gif"> <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_lol.gif">
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Don´t walk on the gras, smoke it!
Der Mensch darf Träume haben

Der Mensch darf Träume haben


Hi Hartmut, Hi Herr Schneider,
<BR>
<BR>was ich total prickelnd an der Geschichte finde, ist, dass Hartmut sogar Werbung für mindestens zwei Ihrer Bücher macht, nämlich hier: <!-- BBCode auto-link start --><a href="http://www.rd350lc.de/anzeigen/Literatur/literatur.html" target="_blank">http://www.rd350lc.de/anzeigen/Literatu ... ml</a><!-- BBCode auto-link end -->
<BR>
<BR>Ich weiss, dass die wirtschaftlichen Zeiten hart sind, und sich jeder selbst (und seine Familie) irgendwie am Kacken halten muss, aber irgendwo hört´s dann auch auf.
<BR>
<BR>Gruß
<BR> Frank
<BR>
<BR>
<BR>was ich total prickelnd an der Geschichte finde, ist, dass Hartmut sogar Werbung für mindestens zwei Ihrer Bücher macht, nämlich hier: <!-- BBCode auto-link start --><a href="http://www.rd350lc.de/anzeigen/Literatur/literatur.html" target="_blank">http://www.rd350lc.de/anzeigen/Literatu ... ml</a><!-- BBCode auto-link end -->
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<BR>Ich weiss, dass die wirtschaftlichen Zeiten hart sind, und sich jeder selbst (und seine Familie) irgendwie am Kacken halten muss, aber irgendwo hört´s dann auch auf.
<BR>
<BR>Gruß
<BR> Frank
<BR>
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- Beiträge: 717
- Registriert: Do 31. Jul 2003, 01:00
- Wohnort: Heilbronn (BW)
Rein vorsorglich habe ich telefonischen Rat von einem integeren, mir nahestehenden Volljuristen eingeholt (ich bin keiner!):
<BR>Es besteht keinerlei Grund für Herrn Platzbecker auf Löschung seiner Abmahnung hier im Forum zu bestehen.
<BR>Jederzeit darf man jeden Brief, den man erhält (vorausgesetzt, er enthält nicht zufällig irgendwelche Staatsgeheimnisse <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_wink.gif"> ) veröffentlichen. Dies stellt keinen Verstoß gegen das Urheberrecht dar!
<BR>Mit welchen "weiteren Unannehmlichkeiten" wird denn da gedroht? Doch hoffentlich nicht mit irgendwelchen illegalen Aktionen, oder? <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_biggrin.gif"> <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_biggrin.gif"> <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_biggrin.gif">
<BR>
<BR>Reaktionen auf unberechtigte Abmahnungen oder unberechtigte Forderungen müssen seitens des Empfängers nicht erfolgen. Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muß der Empfänger reagieren und Widerspruch einlegen. Wenn die abmahnende Partei freundlicherweise über die sachliche Unrichtigkeit informiert wurde, trotzdem aber das Prozeßkostenrisiko auf sich nehmen möchte, dann sollte sie entweder handfeste Beweise vorlegen können oder sich auf das verständnislose Kopfschütteln des Richters seelisch und moralisch vorbereiten.
<BR>Dafür, daß das 2. Schreiben von einem qualifizierten Juristen kommen soll, enthält es für meinen Geschmack ziemlich viel geistigen Dünnpfiff.
<BR>Was Frank recherchiert hat, entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie: Herr Platzbecker will allen Ernstes mit dem Administrator eines Yamaha-Forums, das Werbung für die Bücher seines Mandanten macht und in dem die potentiellen Käufer der Bücher seines Mandanten angemeldet sind, einen Rechtsstreit vom Zaun brechen? Und das soll im Interesse seines Mandanten sein???
<BR>HAAAALLLLOOOOOOO - ja geht's denn noch???
<BR>
<BR>Gruß pepsi12128
[addsig]
<BR>Es besteht keinerlei Grund für Herrn Platzbecker auf Löschung seiner Abmahnung hier im Forum zu bestehen.
<BR>Jederzeit darf man jeden Brief, den man erhält (vorausgesetzt, er enthält nicht zufällig irgendwelche Staatsgeheimnisse <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_wink.gif"> ) veröffentlichen. Dies stellt keinen Verstoß gegen das Urheberrecht dar!
<BR>Mit welchen "weiteren Unannehmlichkeiten" wird denn da gedroht? Doch hoffentlich nicht mit irgendwelchen illegalen Aktionen, oder? <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_biggrin.gif"> <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_biggrin.gif"> <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_biggrin.gif">
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<BR>Reaktionen auf unberechtigte Abmahnungen oder unberechtigte Forderungen müssen seitens des Empfängers nicht erfolgen. Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muß der Empfänger reagieren und Widerspruch einlegen. Wenn die abmahnende Partei freundlicherweise über die sachliche Unrichtigkeit informiert wurde, trotzdem aber das Prozeßkostenrisiko auf sich nehmen möchte, dann sollte sie entweder handfeste Beweise vorlegen können oder sich auf das verständnislose Kopfschütteln des Richters seelisch und moralisch vorbereiten.
<BR>Dafür, daß das 2. Schreiben von einem qualifizierten Juristen kommen soll, enthält es für meinen Geschmack ziemlich viel geistigen Dünnpfiff.
<BR>Was Frank recherchiert hat, entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie: Herr Platzbecker will allen Ernstes mit dem Administrator eines Yamaha-Forums, das Werbung für die Bücher seines Mandanten macht und in dem die potentiellen Käufer der Bücher seines Mandanten angemeldet sind, einen Rechtsstreit vom Zaun brechen? Und das soll im Interesse seines Mandanten sein???
<BR>HAAAALLLLOOOOOOO - ja geht's denn noch???
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<BR>Gruß pepsi12128
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Moped: 4L0 Bj 81 (Zustand: passt)
4L1 Bj 80 (Zustand: passt)
Fahrer: Bj 58 (Zustand: oje!)
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- Boxer Markus
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- Registriert: Mi 26. Mai 2004, 01:00
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ich vermute mal das solche "Juristen" einen besonders guten Abschluß erzielt habe müssen , wie sonst sollten sie immer wider nur so einen Pilepalle aufgreifen, bei mir kommen grade wider diese Naturinstinkte hoch, ich glaub ich muß dazu auch noch Kotzen. Ansonsten Einspruchsfristen bei Schreiben vom Gericht nicht verstreichen lassen , aaah mir wird schon wider so übel .
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Gruß BoxerMarkus