@Georg: in den Papieren stehen die alten Serien-Größen, also 3.00- bzw 3.50-S18, im Feld Bemerkungen steht zusätzlich "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten";

tolle Wurst, da weiß doch jeder was gemeint ist.
@Hans: ja, das ist genau
die Herstellerbescheinigung der 4L1, die ich auch von der Bridgestone Seite heruntergeladen habe. Die ist aus Juni 2001. Darin steht "Zur Vorlage beim technischen Überwachungsverein und anderen Organen der Verkehrsüberwachung".
Im November 2007 kam dann
die Unbedenklichkeitsbescheinigung (neuer juristischer Begriff

) für die 4L0 in Umlauf. Und darin steht, dass "eine Änderungsabnahme nach §19 Abs.3STVZO nicht erforderlich" ist. Es reicht also, dass Dokument "unbedenklich" mitzuführen.
Anscheinend hat die RD350 Lobby in den entsprechenden Gremien dafür gesorgt, dass dieser schnelleren RD-Fraktion der Besuch bei der TÜV-Fangemeinde wg. Reifen erspart bleibt. Oder vielleicht wollten die TÜV'ler sich nicht auch noch diese kleinen Änderungen ansehen, weil sie mehr Freude an radikaleren Umbauten haben

, keine Ahnung.
Ich glaube, ich fahr die Jungs mal besuchen, vielleicht freuen die sich ja über eine RD250LC.
Gruß
Martin