Ich denk wir sollten es den Arabern nachmachen u mit dem Händeabhacken beginnen, das Ganze ufert schon aus.
Bei uns die Einbrüche auch am Tag, u wenn mal zufällig jemand geschnappt wird bekommt er ein paar Monate Vollpension.
Gruss Sigi
ööhm - grübel ...
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Dr. Goggel hat dazu verschiedene Antworten. Kaufvertrag, Schenkungsurkunde oder ähnliches.
In Deustchland kann man jedenfalls mit Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - ohne Nachweis des Eigentums des Fahrzeuges - ein Fahrzeug zulassen.
Interessant sind die juristischen Begriffe: Halter, Eigentümer, Besitzer und Versicherungsnehmer. Dies können u. U. vier unterschiedliche Personen sein.
Zitat: Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter
Gruß Uwe
In Deustchland kann man jedenfalls mit Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - ohne Nachweis des Eigentums des Fahrzeuges - ein Fahrzeug zulassen.
Interessant sind die juristischen Begriffe: Halter, Eigentümer, Besitzer und Versicherungsnehmer. Dies können u. U. vier unterschiedliche Personen sein.
Zitat: Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter
Allerdings gilt die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung als Anscheinsbeweis für die Haltereigenschaft ebenso wie für die Eigentümereigenschaft
Gruß Uwe
Mit einem Gruß aus dem Westen
*** Ein richtiges Motorrad braucht nur 2 Ventile. Eins am Vorder- und eins am Hinterrad. ***
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