Alpennebelreparaturthread

Pfusch, Murks & Co. - und die Folgen

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RDThorsten
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Beitrag von RDThorsten »

Das ist ja der Grund weshalb ich die Kolben der TDR vor der Fahrt noch gewechselt habe. Die alten Kolben waren ca. 16.000 Kilometer alt. Da müßen die bei der TDR raus.

Eigentlich sahen die noch wunderbar aus, aber Materealermüdung ist meist unsichtbar.

Bei der RD wechsle ich spätestens nach 25.000. Renstreckenkolben spätestens bei 2000 Kilometer (RD350YPVS).
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Holliheitzer
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Beitrag von Holliheitzer »

Die Prox halten das einfach nicht aus im getunten 350er Üpsse Motor. Dem Christian ist genau das passiert, was bei meinem Umbau kurz bevor stand .
In meiner 1WW werde ich die auch entfernen müssen, da klappern die Kolben schon bei gut 7000Km (allerdings immer hoch gedreht) . Da kommen dann Vertex rein denke ich, mal sehen ob die es bringen.

Gruß Holli
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Brummi
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Beitrag von Brummi »

War ein Prox-Kolben.
Hatte ca. 9000 Kilometer gelaufen.
Motor hatte 57,05 PS bei 8083 U/min.
Gemacht wurde dieser Motor von Marco Böhmer.

Was ich davon halte könnt ihr euch wohl denken, oder!?

Die ganze Sache ist ja eigentlich halb so schlimm. Das einzige Problem, welches ich habe, ist die Zeit!!! :?

Gruß Christian
In der Theorie gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
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georg_horn
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Beitrag von georg_horn »

Also ist Prox wohl nicht zu empfehlen. Der Jim hat in seine neu aufgebaute 500er Prox Kolben eingebaut, die passten nicht. 2 waren zu lang und bei den anderen beiden passte der Nadelkäfig vom Pleuellager nicht rein... Nu is der Mann ja Schlosser und kann sich da helfen, aber das ist doch Murks...
Was ich davon halte könnt ihr euch wohl denken, oder!?
Von MB oder von Prox? ;-)

Gruss,
Georg
Gruss,
Georg

Fahrt so schnell ihr könnt, so lange ihr noch könnt!
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Kilroy
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Beitrag von Kilroy »

Das einzige Problem, welches ich habe, ist die Zeit!!!
Helmuts Treffen ist wie immer am 2. WE im August. Bis dahin MUSST Du etwas lauffähiges haben. :P

Gruß Uwe
Mit einem Gruß aus dem Westen
*** Ein richtiges Motorrad braucht nur 2 Ventile. Eins am Vorder- und eins am Hinterrad. ***

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Brummi
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Beitrag von Brummi »

Ja ja, ich weiß... :?
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Holliheitzer
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Beitrag von Holliheitzer »

Ich würde ja gerne helfen Brummi, aber dann bin ich den nächsten Motorschaden schuld :|
Also klotz rein, Rene und Meister Holle habens auch jeschafft :wink: .
Ansonsten bring alles mit nach Frechen, dann bestellen wir wieder mit Uwe und Hans ne Pizza und bauen mit den Fettfingern den 2T Rotz zusammen :lol: .


Gruß Holli
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fraenki-dresden
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Beitrag von fraenki-dresden »

Bei den tollen Schäden traue ich mich mit meinem zerlegten Lagerkäfig kaum hier aufzutauchen.

Erst mal herzlichen Dank an alle die mich davon abgehalten haben mit meinem Motorrad weiterzufahren.

Die Zylinder haben Nichts abbekommen. Der rechte Kolben hat sich einen Fremdkörper direkt am unteren Pin eingefangen. Die Kurbelwelle ist Schrott, aber ich habe noch eine auf Lager.

Alles halb so schlimm, denn das war für mich einer der besten Urlaube die ich erlebt habe. Ihr seid ein klasse Team.


Gruß
Fränki
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Rechtes Lager ohne Käfig
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Jede Menge Metallspäne im Kurbelgehäuse.
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Krümel am Simmering
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Holliheitzer
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Beitrag von Holliheitzer »

Lagersitz auch unbeschädigt? Oft bekommt der untere Sitz ja leider doch Schäden von defekten Lager.
Wenn Du weitergefahren wärst, dann hätte der rechte Zylinder auch einiges abbekommen :oops: .

Gruß Holli
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Holle17169
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Beitrag von Holle17169 »

Aber mal ehrlich Fränki, warum soll die Welle Schrott sein, ist doch nichts krumm.
Kann man bestimmt neu Lagern und gut. Schmeiß die nicht zu schnell weg.
Bist bestimmt froh die hier noch liegen zu haben. Geht auch bestimmt noch als Ersatzteilträger.
Ich habe sogar meine krumme behalten, weil der Klaus meinte, Ersatzeile kann man daraus noch welche herausholen.
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2TOlli
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Beitrag von 2TOlli »

Hallo Freunde,
habe eben beim ADAC geschaut wg. dem Heimtransport.
Laut dem was dort steht fahren die unsere Möhren doch nach Hause.
Ist das wieder der Unterschie zwischen Theorie u. Praxis?
LG
Olli


Fahrzeug-Rücktransport
Im Ausland fällt Ihr Fahrzeug aus und kann vor Ort nicht innerhalb von drei Werktagen repariert werden. Wir organisieren den Rücktransport zu Ihrem Wohnsitz und übernehmen die Kosten. Zusätzlich übernehmen wir Abschlepp- und Einstellkosten. Diese Leistung erbringen wir auch, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Diebstahl wieder aufgefunden wird. Im Inland hilft Ihnen der ADAC Pick-up-Service, d.h. wir bringen Sie und Ihr Fahrzeug gemeinsam zurück.



Gültig in Europa
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2TOlli
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Beitrag von 2TOlli »

mh, in den pdf`s steht was von max. 200€ Abschleppkosten.
Eigentlich wäre das ja für den A.
Da kann ich mir die 80€ im Jahr wirklich sparen.
In 3 Jahren zahle ich da 240€.
Ich werde die mal anrufen u. mal sehen.
LG
Olli
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RDThorsten
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Beitrag von RDThorsten »

Fränki, mit solch einem lächerlichen Schaden hättest Du auch noch nach Hause fahren können. :mrgreen:

Der Brummi, der hatts richtig gemacht. :lol:
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Holle17169
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Beitrag von Holle17169 »

Ja, ja, immer das Kleingedruckte lesen.
Der Thorsten müsste das doch genau Wissen.
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Kilroy
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Beitrag von Kilroy »

Hallo Olli

Ich glaube man muss die zu erbringenden Leistungen in mehrere Teile aufteilen.
Hier die Auszüge aus der ADAC-Leistungsordnung.
ADAC-Leistungsordnung hat geschrieben: § 23 Pannen- oder Unfallhilfe
1. Das geschützte Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalles im Geltungsbereich Europa nicht mehr fahrbereit.
2. Wir übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort durch ein
Hilfsfahrzeug bis zu insgesamt 200,– € (einschl. An- und Abfahrt sowie der von Hilfsfahrzeugen mitgeführten Kleinmaterialien).
3. Der Schutz erstreckt sich in Deutschland auf alle berechtigten Fahrer, soweit sie diesen Schutz nicht bereits als ADAC-Mitglieder haben.
ADAC-Leistungsordnung hat geschrieben: § 25 Abschleppen
1. Das geschützte Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer Panne, eines Unfalles nicht
mehr fahrbereit oder es wurde nach einer Entwendung, gleichgültig ob beschädigt oder unbeschädigt,
wieder aufgefunden (noch nicht in fremdem Eigentum).
2. Wir übernehmen die Kosten des Abschleppens bis zu ins gesamt 200,– €. Die Transportkosten für Gepäck und Ladung werden zusätzlich bis zu insgesamt 200,– € übernommen, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrzeug nicht möglich ist.
3. Notwendige Sicherungs- und Einstellgebühren werden übernommen. Unter Sicherungsgebühren sind die Kosten zu verstehen, die anfallen, um weiteren Schaden am Fahrzeug zu verhindern.
4. Nicht übernommen werden die Kosten bei Fahrzeugen und deren Ladung, die durch die Polizei beschlagnahmt oder sichergestellt wurden.
5. Der Schutz erstreckt sich in Deutschland auf alle berechtigten Fahrer, soweit sie diesen Schutz nicht bereits als ADAC-Mitglieder haben.
ADAC-Leistungsordnung hat geschrieben: § 30 Fahrzeugtransport
1. Das geschützte Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr fahrbereit, und
a) der Schaden wurde durch eine Werkstatt festgestellt;
b) es liegt kein Totalschaden nach § 1 Nr. 2 vor. Der Wiederbeschaffungswert wird vor Leistungserbringung von uns nach in Deutschland allgemein anerkannten Kfz-Bewertungssystemen festgestellt.
c) bei einem Schaden in Deutschland kann das geschützte Fahrzeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder fahrbereit gemacht werden;
d) bei einem Schaden im Ausland wurde das geschützte Fahrzeug so schwer beschädigt, dass eine Instandsetzung im Umkreis von 50 km vom Schadenort innerhalb von 3 Werktagen nicht durchführbar ist und ein Ersatzteilversand nach § 32 nicht ausreicht.
2. Wir transportieren das Fahrzeug mit Gepäck und Ladung durch einen ADAC-Vertragspartner vom Einstellort zu einer Reparaturwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Kann das Fahrzeug auch am Zielort repariert werden, wird es dorthin transportiert, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen.
3. Soweit erforderlich, sorgen wir dafür, dass Ihr Fahrzeug vom Schadenort zum Einstellort abgeschleppt wird, von dem aus der Fahrzeugtransport erfolgt.
a) In Deutschland führen wir das Abschleppen selbst durch.
b) Im Ausland werden wir in Ihrem Auftrag tätig und vermitteln ein Abschleppunternehmen. Die Abschleppkosten werden von uns erstattet.
4. Notwendige Sicherungsgebühren und durch unsere Leistungsorganisation entstehende Einstellgebühren werden ebenfalls von uns übernommen.
5. Können Gepäck und Ladung nicht zusammen mit dem Fahrzeug transportiert werden, veranlassen wir einen getrennten Transport zu Ihrem Wohnsitz oder zum Zielort und übernehmen diese Kosten bis zum Wert der Bahnfracht.
6. Die Leistungen werden auch erbracht, wenn das geschützte Fahrzeug nach einer Entwendung, gleichgültig, ob beschädigt oder unbeschädigt, wieder aufgefunden wurde, noch nicht in fremdes Eigentum übergegangen ist und kein Totalschaden vorliegt.
Diese drei Paragraphen bauen aufeinander auf. Sind dann die Bedingungen erfüllt, so findet der Fahrzeugtransport statt.
Genau kann das aber sicher mal wieder nur ein Anwalt sagen.

Gruß Uwe
Mit einem Gruß aus dem Westen
*** Ein richtiges Motorrad braucht nur 2 Ventile. Eins am Vorder- und eins am Hinterrad. ***

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