Zulassung einer österr. RD in D
Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)
Zulassung einer österr. RD in D
Hallo Leute
Wollte auch mal was zum FAQ beitragen. Da ich meine RD nun in D angemeldet habe, möchte ich den Vorgang der Zulassung einer österr. RD in D auflisten.
1. Ihr benötigt dafür einen deutschen Wohnsitz oder eine deutsche Gewerbeanmeldung.
2. Die RD muß beim deutschen TÜV vorgeführt werden. Ihr müsst dafür den österr. Typenschein dabei haben. Nach der Typisierung erhaltet Ihr vom deutschen TÜV ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" und eine "Begutachtung § 21 StVZO".
3. Für die Zulassung in D benötigt Ihr bei der deutschen Zulassungstelle folgende Unterlagen: - österr. Typenschein (Motorrad muß abgemeldet sein) - Gewerbeschein oder Meldebestätigung des deutschen Wohnsitzes - TÜV Bescheinigungen wie oben beschrieben - Personalausweis oder Reisepass - Bankdaten für die Einzugsermächtigung der KFZ Steuer (wird für das deutsche Finanzamt benötigt) - Versicherungsbestätigung (eVB Nummer reicht) - WICHTIG: DIE RD MÜSST IHR DABEI HABEN zwecks Kontrolle der Fahrgestellnummer - Geld
4. Ihr erhält dann die Nummer (diese könnt Ihr vorher als Wunschkennzeichen 90 Tage reservieren lassen) - die Kosten für das Wunschkennzeichen und die Zulassung belaufen sich auf ca. 80 Euro - ihr bekommt dann den Fahrzeugbrief II (vergleichbar mit unserem Typenschein) und den Fahrzeugbrief I (vergleichbar mit unserer Zulassung) ausgehändigt - das Kennzeichen bekommt dann noch 2 Plaketten - Plakette für das Land (z. B. Bayern) und die Plakette der Gültigkeitsdauer des TÜV`s - in D gilt das für 2 Jahre
5. Nun müsst Ihr Euch noch um die Versicherungssachen kümmern. Da kann Euch der Versicherungsprofi, RD Thorsten aber bestimmt mehr Auskunft geben.
Silvio
Wollte auch mal was zum FAQ beitragen. Da ich meine RD nun in D angemeldet habe, möchte ich den Vorgang der Zulassung einer österr. RD in D auflisten.
1. Ihr benötigt dafür einen deutschen Wohnsitz oder eine deutsche Gewerbeanmeldung.
2. Die RD muß beim deutschen TÜV vorgeführt werden. Ihr müsst dafür den österr. Typenschein dabei haben. Nach der Typisierung erhaltet Ihr vom deutschen TÜV ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" und eine "Begutachtung § 21 StVZO".
3. Für die Zulassung in D benötigt Ihr bei der deutschen Zulassungstelle folgende Unterlagen: - österr. Typenschein (Motorrad muß abgemeldet sein) - Gewerbeschein oder Meldebestätigung des deutschen Wohnsitzes - TÜV Bescheinigungen wie oben beschrieben - Personalausweis oder Reisepass - Bankdaten für die Einzugsermächtigung der KFZ Steuer (wird für das deutsche Finanzamt benötigt) - Versicherungsbestätigung (eVB Nummer reicht) - WICHTIG: DIE RD MÜSST IHR DABEI HABEN zwecks Kontrolle der Fahrgestellnummer - Geld
4. Ihr erhält dann die Nummer (diese könnt Ihr vorher als Wunschkennzeichen 90 Tage reservieren lassen) - die Kosten für das Wunschkennzeichen und die Zulassung belaufen sich auf ca. 80 Euro - ihr bekommt dann den Fahrzeugbrief II (vergleichbar mit unserem Typenschein) und den Fahrzeugbrief I (vergleichbar mit unserer Zulassung) ausgehändigt - das Kennzeichen bekommt dann noch 2 Plaketten - Plakette für das Land (z. B. Bayern) und die Plakette der Gültigkeitsdauer des TÜV`s - in D gilt das für 2 Jahre
5. Nun müsst Ihr Euch noch um die Versicherungssachen kümmern. Da kann Euch der Versicherungsprofi, RD Thorsten aber bestimmt mehr Auskunft geben.
Silvio
Silvio, schreib doch bitte noch dazu, in welchem Landkreis du die Zulassung vorgenommen hast. Einiges fällt nämlich in die Zuständigkeit des jeweiligen Kreises oder Landes.
Gruß
Rene
Das ist zum Beispiel in den Kreisen unterschiedlich geregelt (soweit ich weiß)Silvio63 hat geschrieben: Ihr erhält dann die Nummer (diese könnt Ihr vorher als Wunschkennzeichen 90 Tage reservieren lassen) - die Kosten für das Wunschkennzeichen und die Zulassung belaufen sich auf ca. 80 Euro
Die Kfz-Steuer ist meines Wissens Ländersache. In Berlin z.B. darfst du keine Kfz-Steuer (für ein anderes Fahrzeug) schuldig sein. Sonst wird dir dein Kfz nicht zugelassen.Silvio63 hat geschrieben: Bankdaten für die Einzugsermächtigung der KFZ Steuer (wird für das deutsche Finanzamt benötigt)
Gruß
Rene
moin
[font=Comic Sans MS]Das Leben ist wie eine Ketchupflasche - erst kommt nichts und dann alles auf einmal.[/font]
[font=Comic Sans MS]Das Leben ist wie eine Ketchupflasche - erst kommt nichts und dann alles auf einmal.[/font]
@ Rene
1. Freistaat Bayern
2. Seit 2005 gilt, dass wenn die KFZ Steuer nicht bezahlt wurde auch kein weiteres Fahrzeug angemeldet werden kann. Seit 2006 wird die KFZ Steuer nur noch mit Einzugsermächtigung kassiert.
3. Die Kosten sind auch nur Richtkosten, ist aber auf jeden Fall 50% billiger als in A.
@ Solo
Der Typenschein ist weg. Ist schade, denn hier hat es sich um meine 1. RD gehandelt die ich im 83er neu gekauft hatte und nach 20 Jahren wieder neu erstanden hatte. Wäre ein schönes Andenken gewesen.
Gruß Silvio
1. Freistaat Bayern
2. Seit 2005 gilt, dass wenn die KFZ Steuer nicht bezahlt wurde auch kein weiteres Fahrzeug angemeldet werden kann. Seit 2006 wird die KFZ Steuer nur noch mit Einzugsermächtigung kassiert.
3. Die Kosten sind auch nur Richtkosten, ist aber auf jeden Fall 50% billiger als in A.
@ Solo
Der Typenschein ist weg. Ist schade, denn hier hat es sich um meine 1. RD gehandelt die ich im 83er neu gekauft hatte und nach 20 Jahren wieder neu erstanden hatte. Wäre ein schönes Andenken gewesen.
Gruß Silvio
Das hätte wahrscheinlich nicht so kommen müssen, ein deutscher Kfz-Brief ist beispielsweise Dein Eigentum, das darf Dir keiner ohne weiteres wegnehmen. Gleiches vermute ich für den Ösi-Typenschein. Hast Du gefragt, ob Du ihn behalten darfst?Silvio63 hat geschrieben: Der Typenschein ist weg. Ist schade, denn hier hat es sich um meine 1. RD gehandelt die ich im 83er neu gekauft hatte und nach 20 Jahren wieder neu erstanden hatte. Wäre ein schönes Andenken gewesen.
Ich habe letztens hier in NRW ein paar Sachen eintragen lassen und habe deshalb die neuen Scheine I und II bekommen, weil in alte Briefe nichts mehr eingetragen wird. Den alten Brief hätten die behalten. Ich habe dann freundlich gefragt, ob ich ihn zurückbekommen könne. Die Dame hat sich eine für mich kostenlose (!) Kopie gemacht, einen "ungültig"-Stempel reingesemmelt und mir den Originalbrief zurückgegeben. Hab allerdings auch schon ein paar Briefe abgeben müssen, weil mir früher immer erklärt wurde, daß die nicht rausgerückt würden.
Gruß
Stefan
- Holliheitzer
- IG-Mitglied
- Beiträge: 17717
- Registriert: Mi 4. Sep 2002, 01:00
- Wohnort: Frechen
- Kontaktdaten:
In Frechen Stefan ,bekommt man den alten Brief entwertet ohne Kommentar mit ner abgeschnittenen Ecke einfach mit den neuen Papieren ausgehändigt. So ist das auch OK.
Nun liegt Köln ja direkt neben Frechen. Warum es immer so drastische Unterschiede gibt zwischen den Kommunen wird mir immer ein Rätsel bleiben. Irgendwie "Willkür".
Gruss Holli
Nun liegt Köln ja direkt neben Frechen. Warum es immer so drastische Unterschiede gibt zwischen den Kommunen wird mir immer ein Rätsel bleiben. Irgendwie "Willkür".
Gruss Holli
-
- Beiträge: 4776
- Registriert: So 31. Dez 2006, 14:22
- Wohnort: /Stmk./Österr.
Da ich gerade eine KTM aus Österreich anmelde kann ich hier noch etwas von Silvio seine Ausführungen aktualisieren.
1.Zum anmelden braucht es den Kaufvertrag.Zum nachweisen des Eigentums.
2.Papiere zum Motorrad drucken lassen,die Österreicher haben nur noch ein Chipkärtchen das in D niemand einlesen kann...Wichtig!!!!
3.Vorführen bei der Zulassung kann man umgehen , indem man ein vermerk eintragen lässt bei der 21er Abnahme.Und zwar: Identifizierung des Fahrzeugs erfolgt.
Wichtig ist hier wird die eingestanzte Rahmennummer kontrolliert,nicht die auf dem Schildchen!!
Ab 2000 ist das alles überflüssig da es COC Papiere gibt.Die gelten für fast ganz Europa.Damit muss keine 21er gemacht werden.
Diese papier ab Bj.2000 immer drauf bestehen oder wenn nicht
vorhanden, anfordern bei dem Hersteller.Kostet ca.150€.
TÜV Berichte können je nach Bundesland nach aktuellem Stand übernommen werden.Aus Österreich ,da deutsch, kein Problem,andere müssen vom Amt übersetzt werden und das dauert.
So ,bei Fragen dazu geb ich gerne Auskunft..
Andre
1.Zum anmelden braucht es den Kaufvertrag.Zum nachweisen des Eigentums.
2.Papiere zum Motorrad drucken lassen,die Österreicher haben nur noch ein Chipkärtchen das in D niemand einlesen kann...Wichtig!!!!
3.Vorführen bei der Zulassung kann man umgehen , indem man ein vermerk eintragen lässt bei der 21er Abnahme.Und zwar: Identifizierung des Fahrzeugs erfolgt.
Wichtig ist hier wird die eingestanzte Rahmennummer kontrolliert,nicht die auf dem Schildchen!!
Ab 2000 ist das alles überflüssig da es COC Papiere gibt.Die gelten für fast ganz Europa.Damit muss keine 21er gemacht werden.
Diese papier ab Bj.2000 immer drauf bestehen oder wenn nicht
vorhanden, anfordern bei dem Hersteller.Kostet ca.150€.
TÜV Berichte können je nach Bundesland nach aktuellem Stand übernommen werden.Aus Österreich ,da deutsch, kein Problem,andere müssen vom Amt übersetzt werden und das dauert.
So ,bei Fragen dazu geb ich gerne Auskunft..
Andre
Zündapp DB 203 Comfort
Honda VFR RC 46
Yamaha TZR 250 2ma…in Arbeit
Honda VFR RC 46
Yamaha TZR 250 2ma…in Arbeit
Hallo AndreKröppchen hat geschrieben:
2.Papiere zum Motorrad drucken lassen,die Österreicher haben nur noch ein Chipkärtchen das in D niemand einlesen kann...Wichtig!!!!
Andre
Stimmt nicht ganz , die Chipkartenzulassungsscheine gibt es nur auf Wunsch
und die kosten auch extra Geld , Papier ist immer die Standard - Version .
Gruß
Andi
BMW R1100S ABS
Kymco Xciting 400i ABS
Andi
BMW R1100S ABS
Kymco Xciting 400i ABS