RZ 350 V Genesis

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HF
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Registriert: Do 10. Jan 2002, 01:00
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Beitrag von HF »

Hallo RD-Gemeinde,
<BR>
<BR>habe mir am WE ne RZ 350 Genesis zugelegt.
<BR>Hat die Typ-Nr. 3FB.
<BR>
<BR><img src="http://www.motorradonline.de/MRD/DBilde ... 08919g.jpg">
<BR>
<BR>Habt ihr da irgendelche Daten drüber ??
<BR>Ist EZ Juli 1990.
<BR>
<BR>Im Brief stehen so üble Bemerkungen wie: "Fzg. entspricht nicht §47 der STVZO" oder "Abgasverhalten nicht geprüft". <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_wink.gif">)
<BR>
<BR>Habt ihr da Info, was das im Einzelnen bedeutet ??
<BR>
<BR>Das Teil ist in Deutschland angemeldet und gefahren worden, ist jetzt 6 Jahre gestanden und braucht jetzt natürlich nen neuen Baurat.
<BR>
<BR>Worauf muß ich denn alles achten ??
<BR>
<BR>Gebt mir mal Tips jeglicher Art.
<BR>
<BR>Gruß, HF®.<BR><BR><font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: HF am 2002-02-23 18:45 ]</font>
HF®.
Frank K.
Beiträge: 529
Registriert: So 14. Okt 2001, 01:00
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Beitrag von Frank K. »

Hallo
<BR>
<BR>Also §47 ist:
<BR>
<BR>§ 47 Abgase (Auszug)
<BR>
<BR>(1) Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor oder Selbstzündungsmotor mit mindestens vier Rädern, einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 400 kg und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h - mit Ausnahme von land- oder forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen sowie anderen Arbeitsmaschinen -, soweit sie in den Anwendungsbereich der Richtlinie 70/220/EWG des Rates vom 20. März 1970 . . . fallen, müssen hinsichtlich ihres Abgasverhaltens und der Anforderungen in bezug auf die Kraftstoffe den Vorschriften dieser Richtlinie entsprechen.
<BR>
<BR>(2) Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor mit oder ohne Aufbau, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h - mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen sowie anderen Arbeitsmaschinen -, soweit sie in den Anwendungsbereich der Richtlinie 72/306/EWG des Rates vom 2. August 1972 . . . fallen, müssen hinsichtlich der Emission verunreinigender Stoffe dieser Richtlinie entsprechen. Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor, auf die sich die Anlage XVI bezieht, müssen hinsichtlich der Emission verunreinigender Stoffe (feste Bestandteile - Dieselrauch) im Abgas der Anlage XVI oder der Richtlinie 72/306/EWG, geändert durch die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen, entsprechen.
<BR>
<BR>(3) Personenkraftwagen sowie Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 800 kg mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren, die den Vorschriften
<BR>
<BR>1. der Anlage XXIII oder
<BR>
<BR>2. des Anhangs III A der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 88/76/EWG des Rates vom 3. Dezember 1987 . . . oder
<BR>
<BR>3. der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 91/441/EWG des Rates vom 26. Juni 1991 . . . - ausgenommen die Fahrzeuge, die die Übergangsbestimmungen des Anhangs I Nr. 8.1 oder 8.3 in Anspruch nehmen - oder
<BR>
<BR>4. der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/59/EWG des Rates vom 28. Juni 1993 . . . - ausgenommen die Fahrzeuge, die die weniger strengen Grenzwertanforderungen der Klasse II oder III des Anhangs I in den Nummern 5.3.1.4 und 7.1.1.1 oder die Übergangsbestimmungen des Anhangs I Nr. 8.3 in Anspruch nehmen - oder
<BR>
<BR>5. der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 94/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 (ABl. EG Nr. L 100 S. 42) - und die Grenzwerte der Fahrzeugklasse M in Anhang I Nr. 5.3.1.4 einhalten -, oder
<BR>
<BR>6. der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 96/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Oktober 1996 . . .,
<BR>
<BR>entsprechen, gelten als schadstoffarm.
<BR>
<BR>(4) Personenkraftwagen sowie Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 800 kg mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren, die den Vorschriften der Anlage XXIV entsprechen, gelten als bedingt schadstoffarm. Eine erstmalige Anerkennung als bedingt schadstoffarm ist ab 1. November 1993 nicht mehr zulässig.
<BR>
<BR>(5) Personenkraftwagen und Wohnmobile mit Fremd- oder Selbstzündungsmotoren,
<BR>
<BR>1. die den Vorschriften der Anlage XXV oder
<BR>
<BR>2. mit einem Hubraum von weniger als 1 400 Kubikzentimetern, die der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 89/458/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 226 S. 1) entsprechen, gelten als schadstoffarm.
<BR>
<BR>(6) Fahrzeuge oder Motoren für Kraftfahrzeuge, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 88/77/EWG des Rates vom 3. Dezember 1987 . . . fallen, müssen hinsichtlich ihres Abgasverhaltens den Vorschriften dieser Richtlinie entsprechen.
<BR>
<BR>(7) Krafträder, auf die sich die Regelung Nr. 40 - Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich der Emission luftverunreinigender Gase aus Motoren mit Fremdzündung - des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, in Kraft gesetzt durch die Verordnung vom 14. September 1983 (BGBl. II S. 584), bezieht, müssen hinsichtlich ihres Abgasverhaltens den Vorschriften der Regelung Nr. 40, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änd erung 1 und zum Korrigendum 3 der ECE-Regelung Nr. 40 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Krafträder hinsichtlich der Emission luftverunreinigender Gase aus Motoren mit Fremdzündung vom 29. Dezember 1992 (BGBl. 1993 II S. 110), entsprechen; dies gilt auch für Krafträder mit einer Leermasse von mehr als 400 kg.
<BR>
<BR>(8) Andere Krafträder als die in Absatz 7 genannten müssen hinsichtlich ihres Abgasverhaltens den Vorschriften der Regelung Nr. 47 - Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Fahrräder mit Hilfsmotor hinsichtlich der Emission luftverunreinigender Gase aus Motoren mit Fremdzündung - des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, in Kraft gesetzt durch die Verordnung vom 26. Oktober 1981 (BGBl. II S. 930), entsprechen.
<BR>
<BR>(9) Technischer Dienst und Prüfstelle im Sinne der genannten Regelwerke ist die Abgasprüfstelle beim Rheinisch-Westfälischen Technischen Überwachungs-Verein e. V., Adlerstraße 7, 4300 Essen 13. Es können auch andere Technische Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr oder von der obersten Landesbehörde anerkannte Stellen prüfen, sofern diese über die erforderlichen eigenen Meß- und Prüfeinrichtungen verfügen. Der Technische Dienst ist über alle Prüfungen zu unterrichten. In Zweifelsfällen ist er zu beteiligen; bei allen Fragen der Anwendung ist er federführend. Die Prüfstellen haben die verwe ndeten Meß- und Prüfeinrichtungen hinsichtlich der Meßergebnisse und der Meßgenauigkeit mit dem Technischen Dienst regelmäßig abzugleichen.
<BR>
<BR>
<BR>Alles klar????? <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_wink.gif">
<BR>
<BR>
[addsig]
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HF
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Beitrag von HF »

Eigentlich nicht, Frank !! ;-??
<BR>
<BR>Meine Verwirrung ist geblieben, sie hat jetzt nur ein höheres Niveau !! <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_wink.gif">)
<BR>
<BR>Was heisst das nun im Einzelnen ?? Beamtendeutsch is nicht so meine Sache !!
<BR>
<BR>Brauch ich für das Teil etwa ein Abgas-Gutachten ??
<BR>
<BR>Gruß, HF&reg.
HF®.
Frank K.
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Beitrag von Frank K. »

Hoppla
<BR>
<BR>Wollte noch schreiben das das Ding RZ 350 u heisst und aus Canada kommt.
<BR>
<BR>Hat wie die Euro 1WW 63 PS.
<BR>Bei den Vergasern musste man die Bezeichnung der Vergaser wissen...stehen auf den Gasern drauf.
<BR>
<BR>V
[addsig]
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HF
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Beitrag von HF »

Aha, ne Canadierin ist mir da ins Haus geflattert !!
<BR>Wird sich hoffentlich gut mit meiner 1WX verstehen !! <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_wink.gif">)
<BR>
<BR><img src="http://www.motorradonline.de/MRD/DBilde ... 08718g.jpg">
<BR>
<BR>Werd morgen mal die Gaser ansehen, heut ist's mir schon zu kalt in der Garage !!
HF®.
Franz
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Beitrag von Franz »

Hi,
<BR>
<BR>wenn man soweit ist, daß man den §47 vollständig versteht, kann man sich wahrscheinlich einweisen lassen <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_frown.gif">
<BR>
<BR>CU, Franz
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HF
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Beitrag von HF »

Franz, ein wahres Wort !!
<BR>
<BR>Wer bei diesem Gefasel noch den Überblick behält hat was an der Waffel !! <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_wink.gif">
<BR>
<BR>Da kenn sich aus wer wolle, ist wahrscheinlich alles Auslegungssache !! <IMG SRC="/phpBB/images/smiles/icon_frown.gif">
<BR>
<BR>HF®.
<BR><img src="http://www.motorradonline.de/MRD/DBilde ... ><BR><font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: HF am 2002-02-25 18:49 ]</font>
HF®.
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