JL Anlage eintragen lassen.
Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)
- Holliheitzer
- IG-Mitglied
- Beiträge: 17717
- Registriert: Mi 4. Sep 2002, 01:00
- Wohnort: Frechen
- Kontaktdaten:
Ich fahre nächste Woche mit nem Roller zum TÜV und frage diese klugen Menschen da mal. Sind 2 Kittel da, die werden garantiert auch anfangs 2 Meinungen haben....wie ich die kenne. Man wird sich aber auf die Realität einigen.
Ich persönlich hätte aber nichts dagegen, wenn man die fast schon monopolartige Stellung des TÜV´s aufhebt. Denn Einzelabnahmen bei z.B. RD-Umbauten machen die eigentlich gar nicht mehr. Da muss man schon genau wissen, wo es noch geht bzw. es so halten wie Lemmi das vor hat.
Gruß Holli
Ich persönlich hätte aber nichts dagegen, wenn man die fast schon monopolartige Stellung des TÜV´s aufhebt. Denn Einzelabnahmen bei z.B. RD-Umbauten machen die eigentlich gar nicht mehr. Da muss man schon genau wissen, wo es noch geht bzw. es so halten wie Lemmi das vor hat.
Gruß Holli
Ich kann hier nur nochmal meine Unterstützung anbieten wenn jemand Probleme hat.Holliheitzer hat geschrieben:Denn Einzelabnahmen bei z.B. RD-Umbauten machen die eigentlich gar nicht mehr. Da muss man schon genau wissen, wo es noch geht bzw. es so halten wie Lemmi das vor hat.
Meine Aussage von vorhin beruht auf dem was mir mein Prüfer gesagt hat.
Und der macht das nicht weil er damit Geld verdient sondern richtig Spaß dran hat.
Gruß Matthias
TÜV für die Mopeds ohne AU Pflicht kann ich wohl schon nächstes Jahr machen.
Für die AU Pflichtigen muss ein Abgasprüfgerät vorhanden sein das OBD fähig ist. Egal ob ich nur Motorräder mache. Das interessiert die lieben Ämter nicht.
Und so ein Teil kostet ab 8500,- deutsche Euro.
Und muss 1X jährlich kalibriert werden. Kost auch noch mal 500,-
Für die AU Pflichtigen muss ein Abgasprüfgerät vorhanden sein das OBD fähig ist. Egal ob ich nur Motorräder mache. Das interessiert die lieben Ämter nicht.
Und so ein Teil kostet ab 8500,- deutsche Euro.
Und muss 1X jährlich kalibriert werden. Kost auch noch mal 500,-
Wer im Glashaus sitzt sollte zum Kacken in den Keller gehen.
RD350-31K - 1985
FZR1000-3LE - 1994 Superbikeumbau/ Alltagsschlampe
RD350-31K - 1985
FZR1000-3LE - 1994 Superbikeumbau/ Alltagsschlampe
- Holliheitzer
- IG-Mitglied
- Beiträge: 17717
- Registriert: Mi 4. Sep 2002, 01:00
- Wohnort: Frechen
- Kontaktdaten:
So.....ich habe heute mal beim TÜV gefragt.
Kurz gesagt hat sich da nichts getan und alles Weitere ich schon lange im Gespräch....aber da tut sich nichts.
Änderungsabnahmen ,belegt durch ABE, Teilegutachten oder EG- ECE darf jede Überwachungsorganisation in jedem Bundesland durchführen. Also TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS.
Änderungsabnahmen in Verbindung mit §21 StVZO (eben die Einzelabnahmen) und Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis darf ausschließlich die Organisation durchführen die in dem Bundesland zur "Technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr" bestellt ist.
In den alten Bundesländern ist es immer einer der TÜV, in den neuen Bundesländern ausschließlich DEKRA Ost.
Alle anderem Organisationen oder freien Sachverständigen dürfen NOCH KEINE Einzelabnahmen abnehmen.....also die für uns so wichtigen Einzelabnahmen bei z.B. einem anderem Fahrwerk.
Ausnahme:
Bei einem Neufahrzeug ohne Zulassung dürfen DEKRA Ingenieure bundesweit als Regionale Begutachter des DEKRA -Ost eine Begutachtung zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis durchführen.
Gruß Holli
Kurz gesagt hat sich da nichts getan und alles Weitere ich schon lange im Gespräch....aber da tut sich nichts.
Änderungsabnahmen ,belegt durch ABE, Teilegutachten oder EG- ECE darf jede Überwachungsorganisation in jedem Bundesland durchführen. Also TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS.
Änderungsabnahmen in Verbindung mit §21 StVZO (eben die Einzelabnahmen) und Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis darf ausschließlich die Organisation durchführen die in dem Bundesland zur "Technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr" bestellt ist.
In den alten Bundesländern ist es immer einer der TÜV, in den neuen Bundesländern ausschließlich DEKRA Ost.
Alle anderem Organisationen oder freien Sachverständigen dürfen NOCH KEINE Einzelabnahmen abnehmen.....also die für uns so wichtigen Einzelabnahmen bei z.B. einem anderem Fahrwerk.
Ausnahme:
Bei einem Neufahrzeug ohne Zulassung dürfen DEKRA Ingenieure bundesweit als Regionale Begutachter des DEKRA -Ost eine Begutachtung zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis durchführen.
Gruß Holli
Ich hab da noch mal beim Dekra Ingenieur nachgefragt.
Es ist wohl so, das der Dekramann mit entsprechender Ausbildung,
Eintragungen machen darf wenn:
Liegt bereits eine TÜV Abnahme vor, die identisch mit der gewünschten Eintragung ist, darf diese von der Dekra übernommen werden.
Ob das eine neue Regel ist die kein Mensch kennt? ( Weil der TÜV gar nicht will, daß das jeder weiss.) Schliesslich hat ja auch mein Derkramann zugesagt das einzutragen, wenn ich besagte Unterlagen bringen kann.
Die Ausführungen von Holli sind ansonsten völlig korrekt.
Ich bin heute mit meinem PKW beim TÜV bei einer Werkstatt umme Ecke.
Bin mal gespannt ob der mir das bestätigen kann.
Ich werde dann berichten.
Es ist wohl so, das der Dekramann mit entsprechender Ausbildung,
Eintragungen machen darf wenn:
Liegt bereits eine TÜV Abnahme vor, die identisch mit der gewünschten Eintragung ist, darf diese von der Dekra übernommen werden.
Ob das eine neue Regel ist die kein Mensch kennt? ( Weil der TÜV gar nicht will, daß das jeder weiss.) Schliesslich hat ja auch mein Derkramann zugesagt das einzutragen, wenn ich besagte Unterlagen bringen kann.
Die Ausführungen von Holli sind ansonsten völlig korrekt.
Ich bin heute mit meinem PKW beim TÜV bei einer Werkstatt umme Ecke.
Bin mal gespannt ob der mir das bestätigen kann.
Ich werde dann berichten.
Wer im Glashaus sitzt sollte zum Kacken in den Keller gehen.
RD350-31K - 1985
FZR1000-3LE - 1994 Superbikeumbau/ Alltagsschlampe
RD350-31K - 1985
FZR1000-3LE - 1994 Superbikeumbau/ Alltagsschlampe
- Holliheitzer
- IG-Mitglied
- Beiträge: 17717
- Registriert: Mi 4. Sep 2002, 01:00
- Wohnort: Frechen
- Kontaktdaten:
Also das ging bisher IMMER, also mit TÜV Kopie, wenn das ein TÜV Ing. einmal eingetragen hatte.Lemmi hat geschrieben:Ich hab da noch mal beim Dekra Ingenieur nachgefragt.
Es ist wohl so, das der Dekramann mit entsprechender Ausbildung,
Eintragungen machen darf wenn:
Liegt bereits eine TÜV Abnahme vor, die identisch mit der gewünschten Eintragung ist, darf diese von der Dekra übernommen werden.
Dazu wie gesagt die Ing. der Dekra Ost. In Berlin gabs das mal doppelt......sollte klar sein warum. Man konnte sich also aussuchen, wo man hin ging
Gruß Holli
Der TÜVer sagte mir gestern das es wohl so stimmt wie ich es beschrieben habe. Auch in Westdeutschland.
So richtig festlegen wollte er sich aber nicht. War sehr kurz angebunden und wohl schlecht gelaunt, weil er an meinem 17 Jahre alten Volvo nichts gefunden hat.
So richtig festlegen wollte er sich aber nicht. War sehr kurz angebunden und wohl schlecht gelaunt, weil er an meinem 17 Jahre alten Volvo nichts gefunden hat.
Wer im Glashaus sitzt sollte zum Kacken in den Keller gehen.
RD350-31K - 1985
FZR1000-3LE - 1994 Superbikeumbau/ Alltagsschlampe
RD350-31K - 1985
FZR1000-3LE - 1994 Superbikeumbau/ Alltagsschlampe
Was meinst du mit Dekra Ost? Gab es die? Ich find dazu nix.Holliheitzer hat geschrieben:Dazu wie gesagt die Ing. der Dekra Ost. In Berlin gabs das mal doppelt......sollte klar sein warum. Man konnte sich also aussuchen, wo man hin ging
Gruß Holli
Kannst du da mal genaueres zu posten?
In der DDR wurde die Abnahmen von der VP durchgeführt soweit ich weiss.
Die Dekra wurde nach der Wende von den östlichen Bundesländern als Technische Prüfstelle benannt.
So wie der TÜV das aktuell in den westlichen ist.
Aber man lernt ja nie aus.
Gruß Matthias
- Holliheitzer
- IG-Mitglied
- Beiträge: 17717
- Registriert: Mi 4. Sep 2002, 01:00
- Wohnort: Frechen
- Kontaktdaten:
- Holliheitzer
- IG-Mitglied
- Beiträge: 17717
- Registriert: Mi 4. Sep 2002, 01:00
- Wohnort: Frechen
- Kontaktdaten:
Wie meinem Post weiter oben bereits geschrieben hat die Volkspolizei das gemacht.
Siehe Paragraph 12 im Link
https://www.oldtimer-anwalt-hamburg.de/ ... -ddr-1982/
Siehe Paragraph 12 im Link
https://www.oldtimer-anwalt-hamburg.de/ ... -ddr-1982/
Gruß Matthias
- Holliheitzer
- IG-Mitglied
- Beiträge: 17717
- Registriert: Mi 4. Sep 2002, 01:00
- Wohnort: Frechen
- Kontaktdaten: