JL Anlage eintragen lassen.
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JL Anlage eintragen lassen.
Altes Thema, neue Anfrage.
Hat hier im Forum jemand eine JL Anlage für eine 31K eingetragen bekommen?
Wenn ja, könnte ich eine Brief/Scheinkopie für den TÜV gut gebrauchen.
Hat hier im Forum jemand eine JL Anlage für eine 31K eingetragen bekommen?
Wenn ja, könnte ich eine Brief/Scheinkopie für den TÜV gut gebrauchen.
Wer im Glashaus sitzt sollte zum Kacken in den Keller gehen.
RD350-31K - 1985
FZR1000-3LE - 1994 Superbikeumbau/ Alltagsschlampe
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FZR1000-3LE - 1994 Superbikeumbau/ Alltagsschlampe
- Peck Power
- Beiträge: 87
- Registriert: Mo 12. Nov 2012, 16:53
- Wohnort: 54298 Igel
Hi Lemmi,
ist mir auch so gegangen wie Matthias, meine JL habe ich per Einzelabnahme beim TÜV eingetragen bekommen. Mein Glück war vielleicht, dass der Prüfer nach der Maxime vorgegangen ist "wenn's gut gemacht ist und nicht zu krawallig gibt's auch ne Plakette". Schlussendlich hat die JL aber auch einen sehr schönen Klang, finde ich, ist jedenfalls (noch) im vorgegebenen Geräuschlimit geblieben.
Vor der Eintragung musste ich allerdings noch eine Nummer in die Haltebefestigung reindengeln lassen.
Ralf aus dem Forum (murphy) hatte mir damals vorher ein paar Unterlagen geschickt, die habe ich noch gespeichert und könnte sie dir weiterschicken, bitte nur kurze PN an mich mit deiner Mailadresse wenn Interesse.
Gruß
Sebastian
ist mir auch so gegangen wie Matthias, meine JL habe ich per Einzelabnahme beim TÜV eingetragen bekommen. Mein Glück war vielleicht, dass der Prüfer nach der Maxime vorgegangen ist "wenn's gut gemacht ist und nicht zu krawallig gibt's auch ne Plakette". Schlussendlich hat die JL aber auch einen sehr schönen Klang, finde ich, ist jedenfalls (noch) im vorgegebenen Geräuschlimit geblieben.
Vor der Eintragung musste ich allerdings noch eine Nummer in die Haltebefestigung reindengeln lassen.
Ralf aus dem Forum (murphy) hatte mir damals vorher ein paar Unterlagen geschickt, die habe ich noch gespeichert und könnte sie dir weiterschicken, bitte nur kurze PN an mich mit deiner Mailadresse wenn Interesse.
Gruß
Sebastian
Zuletzt geändert von Peck Power am Mi 8. Aug 2018, 13:28, insgesamt 4-mal geändert.
Yamaha RD 350 YPVS 31K (1984) Erstbesitzer
Yamaha RZ 350 YPVS 48H (1984) 3. Hand
Yamaha RZ 350 YPVS 48H (1984) 3. Hand
Das ist alles nur eine Frage des Geldes. An einer Geräuschmessung mit anschließender Eintragung lässt sich jedenfalls mehr verdienen als nur mit der Eintragung.nur weil ein anderer derselben truppe was für gut befunden hat wirds trotzdem nicht übernommen
Gruß Uwe
Mit einem Gruß aus dem Westen
*** Ein richtiges Motorrad braucht nur 2 Ventile. Eins am Vorder- und eins am Hinterrad. ***
*** Ein richtiges Motorrad braucht nur 2 Ventile. Eins am Vorder- und eins am Hinterrad. ***
Das große Problem hier ist, daß der Auspuff beim Zweitakter erheblichen Einfluß auf die Leistung und/oder Geräusch und Emmissionen hat.
Deutlich mehr als das bei einem Viertakter der Fall ist.
Wenn JL, Jolly Moto und wie sie alle heißen ein Gutachten machen würden, dann könnte jeder einzelne sich dsa sparen und die Anlage direkt eintragen lassen.
Das würde dann aber nur in Verbindung mit einer einzigen Gesamtkonfiguration gelten.
Das heißt für z.B. das für jeden Vergasertyp ein separates Gutachten erstellt werden muß.
Und der Aufwand lohnt sich bei den Stückzahlen für den einzelnen Hersteller wohl nicht.
Und ganz ehrlich:
Ich bin froh, daß eine Geräuschmessung erforderlich ist, sonst würden wohl noch mehr Knallköpfe mit solchen extremen Krawalltüten rumfahren.
@Lemmi:
Wenn du nen guten Prüfer brauchst, meld dich. Die einzige Bedingung für ihn ist, das er von Anfang an in das Projekt eingebunden ist.
Was er nicht mag ist, wenn man mit einem fertig umgebauten Hobel bei ihm auftaucht und eine Komplettabnahme haben will.
Deutlich mehr als das bei einem Viertakter der Fall ist.
Wenn JL, Jolly Moto und wie sie alle heißen ein Gutachten machen würden, dann könnte jeder einzelne sich dsa sparen und die Anlage direkt eintragen lassen.
Das würde dann aber nur in Verbindung mit einer einzigen Gesamtkonfiguration gelten.
Das heißt für z.B. das für jeden Vergasertyp ein separates Gutachten erstellt werden muß.
Und der Aufwand lohnt sich bei den Stückzahlen für den einzelnen Hersteller wohl nicht.
Und ganz ehrlich:
Ich bin froh, daß eine Geräuschmessung erforderlich ist, sonst würden wohl noch mehr Knallköpfe mit solchen extremen Krawalltüten rumfahren.
@Lemmi:
Wenn du nen guten Prüfer brauchst, meld dich. Die einzige Bedingung für ihn ist, das er von Anfang an in das Projekt eingebunden ist.
Was er nicht mag ist, wenn man mit einem fertig umgebauten Hobel bei ihm auftaucht und eine Komplettabnahme haben will.
Gruß Matthias
- Holliheitzer
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- Beiträge: 17717
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- Wohnort: Frechen
- Kontaktdaten:
Lemmi,
fahr einfach mal zu einem TÜV hin und frag einen Ing. da mal um Rat zu deinem Problem. Oft haben die Leute da auch Verständnis daür, wenn man nach 35 Jahren keine ordentlichen originalen Anlagen bekommt.....auch keine neuen Puffe. Und was der Gebrauchtmarkt hergibt, ist auch alles "zerschossen". Eine Zubehörablage ohne ABE muss ja nicht zwingend mehr Leistung haben bzw. haste dann endlich mal ca. 55PS....bei 59PS im Brief .
Und eine 31k von 1983 hat wieder etwas mehr Spielraum .
Ansonsten frag mal telefonisch beim TÜV nach, denn auch da gibt es extra Ingenieure ,die solche An- und Umbauten ganz offiziell prüfen und eintragen können. Die machen sozusagen nichts anderes, als Sonderprüfungen.
Mit einer Brief-Kopie solltest du denen nur auf Anfrage kommen, ansonsten können die schnell sauer werden.
Gruß Holli
fahr einfach mal zu einem TÜV hin und frag einen Ing. da mal um Rat zu deinem Problem. Oft haben die Leute da auch Verständnis daür, wenn man nach 35 Jahren keine ordentlichen originalen Anlagen bekommt.....auch keine neuen Puffe. Und was der Gebrauchtmarkt hergibt, ist auch alles "zerschossen". Eine Zubehörablage ohne ABE muss ja nicht zwingend mehr Leistung haben bzw. haste dann endlich mal ca. 55PS....bei 59PS im Brief .
Und eine 31k von 1983 hat wieder etwas mehr Spielraum .
Ansonsten frag mal telefonisch beim TÜV nach, denn auch da gibt es extra Ingenieure ,die solche An- und Umbauten ganz offiziell prüfen und eintragen können. Die machen sozusagen nichts anderes, als Sonderprüfungen.
Mit einer Brief-Kopie solltest du denen nur auf Anfrage kommen, ansonsten können die schnell sauer werden.
Gruß Holli
Ich habe bereits alles in trockenen Tüchern.
Der Dekra Ingenieur meines Vertrauens hat mir zugesichert die Anlage ab zu nehmen, wenn ich einen Brief vorlegen kann in dem diese Anlage auf diesen Typ eingetragen ist.
Der macht alle meine Motorräder und ist froh wenn alte Mopeds im super Zustand vorgeführt werden.
Er fährt selber eine RG 500 mit JL Anlage.
Der Dekra Ingenieur meines Vertrauens hat mir zugesichert die Anlage ab zu nehmen, wenn ich einen Brief vorlegen kann in dem diese Anlage auf diesen Typ eingetragen ist.
Der macht alle meine Motorräder und ist froh wenn alte Mopeds im super Zustand vorgeführt werden.
Er fährt selber eine RG 500 mit JL Anlage.
Wer im Glashaus sitzt sollte zum Kacken in den Keller gehen.
RD350-31K - 1985
FZR1000-3LE - 1994 Superbikeumbau/ Alltagsschlampe
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Lemmi,
Das wundert mich jetzt, das die Dekra das meines Wissens nach gar nicht darf.
Zumindest in SH und NDS nicht.
Aber ich lass mich gern eines besseren belehren.
Das wundert mich jetzt, das die Dekra das meines Wissens nach gar nicht darf.
Zumindest in SH und NDS nicht.
Aber ich lass mich gern eines besseren belehren.
Zuletzt geändert von Matt21 am Do 9. Aug 2018, 07:18, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß Matthias
- Donnerscotti
- Beiträge: 526
- Registriert: Mo 17. Nov 2014, 07:52
- Wohnort: Hannover
Jeder, oder fast jeder, Prüfingenieur in Deutschland, der bei einer anerkannten Prüfstelle tätig ist, darf diese Abnahmen machen. ( TÜV, Dekra, GTÜ etc. ) Das war bis ca. 2015? auf TÜV und Dekra beschränkt. Das haben die anderen wie GTÜ, KÜS sich nicht länger gefallen lassen.
Eine entsprechende Ausbildung ist allerdings nötig. Die haben nicht alle.
Das zuständige Strassenverkehrsamt muss diese Abnahmen anerkennen. Und genau die sind oft das Problem, weil die eben oft keine Abnahmen die nicht vom TÜV sind, eintragen wollen.
Das Problem gibt es hier im Kreis PI zum Glück nicht oder nur sehr selten bei älteren Mitarbeitern vom StVA. ( Weiterbildung ist nicht jedermanns Sache.)
Sobald meine Werkstatt fertig ist werde ich versuchen bei mir auch HU und Abnahmen durch die Dekra machen zu lassen. Das dauert aber noch min. 1 Jahr oder länger. Die Messgerätschaften sind schweineteuer.
Eine entsprechende Ausbildung ist allerdings nötig. Die haben nicht alle.
Das zuständige Strassenverkehrsamt muss diese Abnahmen anerkennen. Und genau die sind oft das Problem, weil die eben oft keine Abnahmen die nicht vom TÜV sind, eintragen wollen.
Das Problem gibt es hier im Kreis PI zum Glück nicht oder nur sehr selten bei älteren Mitarbeitern vom StVA. ( Weiterbildung ist nicht jedermanns Sache.)
Sobald meine Werkstatt fertig ist werde ich versuchen bei mir auch HU und Abnahmen durch die Dekra machen zu lassen. Das dauert aber noch min. 1 Jahr oder länger. Die Messgerätschaften sind schweineteuer.
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- Holliheitzer
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- Beiträge: 17717
- Registriert: Mi 4. Sep 2002, 01:00
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Früher ,also direkt nach dem Fall der Mauer, dürfte auch die DEKRA Ost Eintragungen machen. Der deutsche TÜV hat das natürlich nicht gerne gesehen,obwohl die sich dumm und dusselig verdienen. Wenn jetzt alle mit einer zusätzlichen Ausbildung eintragen dürfen,ist das mehr als gerecht.Matt21 hat geschrieben:Lemmi,
Das wundert mich jetzt, das die Dekra das meines Wissens nach gar nicht darf.
Zumindest in SH und NDS nicht.
Aber ich lass mich gern eines besseren belehren.
Gruß Holli
Soweit mir bekannt ist sind Einzelabnahmen nach §21 nur durch technische Prüfstellen zulässig.
Und das ist in Westdeutschland der TüV und in Ostdeutschland die Dekra.
Solche Abnahmen darf auch nur ein "amtlich anerkannter Sachverständiger", wie das so schön heißt.
Die Eintragung von Bauteilen für die es Gutachten gibt fallen unter §19 und das darf auch ein "normaler" Prüfingenieur einer "Überwachungsorganisation".
Und welches Unternehmen jetzt eine TP oder ÜO ist legen die Bundesländer fest.
Das ist zumindest mein Wissensstand.
Edit:
https://www.dekra.de/de/einzelbetriebserlaubnis/
Und das ist in Westdeutschland der TüV und in Ostdeutschland die Dekra.
Solche Abnahmen darf auch nur ein "amtlich anerkannter Sachverständiger", wie das so schön heißt.
Die Eintragung von Bauteilen für die es Gutachten gibt fallen unter §19 und das darf auch ein "normaler" Prüfingenieur einer "Überwachungsorganisation".
Und welches Unternehmen jetzt eine TP oder ÜO ist legen die Bundesländer fest.
Das ist zumindest mein Wissensstand.
Edit:
https://www.dekra.de/de/einzelbetriebserlaubnis/
Gruß Matthias
Laut eines befreundeten Ingenieurs von der Dekra, Fachkraft für Arbeits- und Betriebssicherheit, darf die Dekra bundesweit nach 19 und 21 arbeiten und entscheiden.
Ich glaub ihm das mal so.
Ich glaub ihm das mal so.
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