Wenn ich richtig informiert bin dann sind die Freiheiten des TÜV Prüfers stark vom Baujahr abhängig, ein Crosskumpel von mir ist Ing. beim TÜV und sagte an einem modernem Moped kann er kaum etwas ohne Gutachten machen, an einer 20 oder 30 Jahre alten Maschine ist es schon möglich, viele Dinge legal Einzutragen, wenn der Prüfer es für technisch asureichend hält, ein Studienkollege von mir hatte 110 dBA eingetragen bekommen, bei eine Harly Baujahr 1948.
<BR>Bei den Baujahren unserer RDs können die Jungs beim TÜV schon einiges machen, wenn Sie denn wollen.
<BR>
<BR>Gruss
<BR>
<BR>Dirk
Heute beim Straßenverkehrsamt
Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)
Wie wäre es denn mit Einzelabnahme im Ermessensspielraum des Prüfers? Was der Mann dir einträgt gilt, egal ob vorher legal oder nicht.
<BR>Im Zweifelsfall ist es ein Problem des TÜVlers und deswegen lehnen die Buben sich nicht zu weit aus dem Fenster.
<BR>
<BR>
<BR> Die Oma
[addsig]
<BR>Im Zweifelsfall ist es ein Problem des TÜVlers und deswegen lehnen die Buben sich nicht zu weit aus dem Fenster.
<BR>
<BR>
<BR> Die Oma
[addsig]
Never use force, just go and get a bigger hammer.
da gibt es doch so ein schönes Büchlein vom TÜV Rheinland "Das TÜV Buch Motorrad" (ISBN: 3824903032).
<BR>Da steht drinne, dass die zur Erstzulassung gültigen dB-Werte zulässig sind. Auch wenn heutzutage max. 80dB (??) zulässig sind, werden wir mit unseren 83+++ dB _geduldet_. Man bewegt sich in einer Grauzone, wenn man an eine alte Karre eine Anlage dranbastelt, die lauter als das Original ist.
<BR>Es interessiert nur keinen, außer die Bayern...
<BR>Da steht drinne, dass die zur Erstzulassung gültigen dB-Werte zulässig sind. Auch wenn heutzutage max. 80dB (??) zulässig sind, werden wir mit unseren 83+++ dB _geduldet_. Man bewegt sich in einer Grauzone, wenn man an eine alte Karre eine Anlage dranbastelt, die lauter als das Original ist.
<BR>Es interessiert nur keinen, außer die Bayern...
4L0, Bj.82 (kaputt)