kaum zu glauben aber wahr ist...
Moderatoren: solo, Kilroy, Stefan Philipp (M)
- Michael K.
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Und wenn sich jemand ohne eure Zustimmung Zutritt zu eurer Wohnung oder Garage verschafft, ist das Einbruch oder mindestens Hausfriedensbruch und das ist nicht mal eben mit einer Ordnungstrafe abgehandelt.
<BR>Hast du schon deine Teile nachgezählt, könnte ja sein, daß dein Vermieter irgendwas mitgenommen hat und wenn nicht, kann er auch nicht das Gegenteil beweisen, kann sehr unangenehme Konsequenzen für den Vermieter nach sich ziehen.
<BR>
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<BR>Hast du schon deine Teile nachgezählt, könnte ja sein, daß dein Vermieter irgendwas mitgenommen hat und wenn nicht, kann er auch nicht das Gegenteil beweisen, kann sehr unangenehme Konsequenzen für den Vermieter nach sich ziehen.
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[align=center]RD, was sonst ?![/align]
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Der Vermieter meiner Schwester hatte ähnlich krude Gedanken - halt ein treudeutscher Rentner. Diese kleine Form von Macht ist evtl. alles, was er noch hat. Viel kann man da nicht machen, und wenn man Ihm rechtlich was will, kündigt er einfach wie weiter oben beschrieben die Garage und man hat den Ärger. Besser ist die Lösung vom Forumadmin. mit dem Teppich. Den auslegen, mal aufräumen, noch´n billigen Weinbrand vom Aldi holen und mit dem Vermieter mal die Garage besichtigen mit der Behauptung, man könne sich doch einigen. Erinner ihn an seine Zeit auf der Florett oder nimm ihn mal in den Arm. So Typen brauchen ihre spezielle Behandlung, hat auch nix mit arschlecken zu tun, ist Selbstzweck. Karma gibt´s - jeder kriegt, was er verdient. Der Vermieter meiner Schwester hat inzwischen Krebs...
Hallo Angelkiller
<BR>Steinigt mich, aber dein vermieter hat teilweise sogar recht.
<BR>Es gibt Mietrecht und Baurecht oder so ähnlich.
<BR>Gab da vor ein paar Jahren mal so einen Fall in Bielefeld.
<BR>Der vermieter hatte da zwar nichts gegen Schrauber gehabt, aber die lieben Nachbarn, mit Ordnungsamt und so weiter.
<BR>Vor Gericht wurde damals eindeutig festgelegt, das Schrauben in einer Garage nicht erlaubt ist und auch nicht sein kann, ohne einer Nutzungsänderung.
<BR>Eine Garage ist laut Baurecht ausschließlich zur unterstellung von Fahrzeugen gedacht.
<BR>Lediglich Pflegearbeiten im geringem Umfang dürfen noch darin ausgeführt werden.
<BR>Auto polieren, Staubsaugen und so weiter.
<BR>Wartungsarbeiten, auch ein Zündkerzenwechsel gehört schon nicht mehr dazu. Fahrzeuge zerlegen schon gar nicht.
<BR>Fazit:
<BR>Auch in seinen eigenen 4 Wänden, darf man nur die Sachen tun,für die das Gebäude gebaut worden ist.
<BR>Egal ob Mieter oder Eigentümer.
<BR>Eine Nutzungsänderung wäre zwar theoretisch möglich, aber praktisch kaum durchzubekommen.
<BR>Gottseidank gibt es aber in 99% aller Fälle keine Probleme beim Schrauben in Garagen.
<BR>Büffelfahrer
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<BR>Steinigt mich, aber dein vermieter hat teilweise sogar recht.
<BR>Es gibt Mietrecht und Baurecht oder so ähnlich.
<BR>Gab da vor ein paar Jahren mal so einen Fall in Bielefeld.
<BR>Der vermieter hatte da zwar nichts gegen Schrauber gehabt, aber die lieben Nachbarn, mit Ordnungsamt und so weiter.
<BR>Vor Gericht wurde damals eindeutig festgelegt, das Schrauben in einer Garage nicht erlaubt ist und auch nicht sein kann, ohne einer Nutzungsänderung.
<BR>Eine Garage ist laut Baurecht ausschließlich zur unterstellung von Fahrzeugen gedacht.
<BR>Lediglich Pflegearbeiten im geringem Umfang dürfen noch darin ausgeführt werden.
<BR>Auto polieren, Staubsaugen und so weiter.
<BR>Wartungsarbeiten, auch ein Zündkerzenwechsel gehört schon nicht mehr dazu. Fahrzeuge zerlegen schon gar nicht.
<BR>Fazit:
<BR>Auch in seinen eigenen 4 Wänden, darf man nur die Sachen tun,für die das Gebäude gebaut worden ist.
<BR>Egal ob Mieter oder Eigentümer.
<BR>Eine Nutzungsänderung wäre zwar theoretisch möglich, aber praktisch kaum durchzubekommen.
<BR>Gottseidank gibt es aber in 99% aller Fälle keine Probleme beim Schrauben in Garagen.
<BR>Büffelfahrer
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Kommt noch besser.
<BR>Ein nicht mehr fahrbereites und wirtschaftlich wieder herzurichtendes Fahrzeug gilt nach dem Gesetz als Abfall.
<BR>(Stichwort auch Altautoverwertung).
<BR>Es ist mir also rein Rechtlich nicht erlaubt, meinen teileträger zu zerlegen und die teile einzulagern, geschweige denn zu verkaufen.
<BR>Dieses darf nur ein zertifizierter verwertungs und Zerlegebetrieb oder wie immer das heißt.
<BR>Tue ich das jedoch selber, fällt das ganze unter illegale Abfallverwertung.
<BR>Illegal, weil keine behördliche erlaubnis.
<BR>Ja Ja, unser schönes geregeltes Deutschland.
<BR>Büffelfahrer
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<BR>Ein nicht mehr fahrbereites und wirtschaftlich wieder herzurichtendes Fahrzeug gilt nach dem Gesetz als Abfall.
<BR>(Stichwort auch Altautoverwertung).
<BR>Es ist mir also rein Rechtlich nicht erlaubt, meinen teileträger zu zerlegen und die teile einzulagern, geschweige denn zu verkaufen.
<BR>Dieses darf nur ein zertifizierter verwertungs und Zerlegebetrieb oder wie immer das heißt.
<BR>Tue ich das jedoch selber, fällt das ganze unter illegale Abfallverwertung.
<BR>Illegal, weil keine behördliche erlaubnis.
<BR>Ja Ja, unser schönes geregeltes Deutschland.
<BR>Büffelfahrer
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